Sturz am Kindergarten Marktoberdorf: Fehlender Winterdienst führt zu Unfall und Strafanzeige

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Ein schmerzhafter Vorfall am Mittwochmorgen, 28.01.2026 in Marktoberdorf macht deutlich, wie gefährlich die Missachtung der winterlichen Sicherungspflichten sein kann. Vor einem örtlichen Kindergarten verletzte sich ein Vater bei einem Sturz auf spiegelglattem Untergrund erheblich.

Sturz auf den Hinterkopf: Rettungsdienst im Einsatz

Gegen Morgen wollte ein 41-jähriger Mann sein Kind am Kindergarten absetzen. Als er das Kind aus dem Fahrzeug holen wollte, verlor er auf dem vereisten Gehweg den Halt. Der Mann rutschte weg und schlug mit dem Hinterkopf auf den gefrorenen Boden auf.

Aufgrund der Kopfverletzung musste der Verletzte nach der Erstversorgung vor Ort mit dem Rettungswagen in ein umliegendes Klinikum gebracht werden. Nach ersten Informationen kam er glücklicherweise mit leichten Verletzungen davon.

Rechtliche Folgen: Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung

Die polizeiliche Aufnahme vor Ort ergab ein klares Bild: Der Gehweg war zum Unfallzeitpunkt weder geräumt noch gestreut. Dies hat für den zuständigen Verantwortlichen nun juristische Konsequenzen. Die Polizeiinspektion Marktoberdorf hat ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

Neben dem strafrechtlichen Aspekt können in solchen Fällen auch erhebliche zivilrechtliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen auf die Verantwortlichen zukommen.

Das gilt in Marktoberdorf: Räum- und Streupflicht

Die Polizei nimmt diesen Unfall zum Anlass, um an die geltenden Regelungen der Stadt Marktoberdorf zu erinnern. Um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten, gelten klare Zeiten für den Winterdienst:

  • Werktage: Gehwege müssen zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr schnee- und eisfrei gehalten werden.

  • Sonn- und Feiertage: Hier beginnt die Pflicht meist geringfügig später (oft ab 08:00 Uhr), die Verkehrssicherheit muss jedoch den ganzen Tag über gewährleistet sein.

Besonders an sensiblen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Bushaltestellen ist eine lückenlose Einhaltung der Streupflicht lebenswichtig, um Unfälle wie diesen zu vermeiden.

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