Ein zivilrechtlicher Streit um eine gebrauchte Küche ist am Dienstagmittag, 27.01.2026 in Nersingen völlig aus dem Ruder gelaufen. Schauplatz des Geschehens war ein Mehrfamilienhaus im Rebenweg, wo eine Bedrohung mit einer Schusswaffe einen größeren Polizeieinsatz auslöste.
Streit um unvollständige Küche
Auslöser der Auseinandersetzung war der Verkauf einer gebrauchten Küche. Eine 29-jährige Frau hatte diese an einen 31-jährigen Mann veräußert. Der Käufer war jedoch der Ansicht, dass die gelieferte Ware unvollständig sei. Um die Angelegenheit persönlich zu klären, suchte er die Verkäuferin an ihrer Wohnadresse auf.
Vom Klopfen zur Bedrohung
Da die Frau zunächst nicht auf sein Läuten reagierte, suchte der Mann den Kontakt auf unkonventionellem Weg: Er betrat die Terrasse der Wohnungsinhaberin und klopfte gegen die Fensterscheiben. Die 29-Jährige forderte ihn daraufhin auf, vor der Haustür zu warten.
Als der 31-Jährige schließlich an der Wohnungstür klopfte, eskalierte die Situation:
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Die Frau öffnete die Tür.
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Sie hielt dem Mann eine Schreckschusswaffe direkt vor das Gesicht.
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Unter massiver Bedrohung flüchtete der Käufer aus dem Haus und verständigte umgehend die Polizei.
Polizei stellt Waffe sicher – Anzeigen für beide Seiten
Die alarmierten Beamten trafen kurze Zeit später am Einsatzort ein und konnten die betreffende Schreckschusspistole sicherstellen. Der Nachmittag endete für beide Beteiligten mit rechtlichen Konsequenzen:
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Gegen die 29-Jährige wurde ein Strafverfahren wegen Bedrohung eingeleitet. Zudem wird geprüft, inwieweit waffenrechtliche Verstöße vorliegen.
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Gegen den 31-Jährigen wurde eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstattet, da er unberechtigt die Terrasse der Frau betreten hatte.
Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass private Kaufabwicklungen bei Unstimmigkeiten sachlich und im Zweifelsfall über rechtliche Wege geklärt werden sollten, um eine gefährliche Eskalation zu vermeiden.








