Dreiste Masche in Memmingen: Autofahrer nutzt gelbes Blinklicht als „Vorfahrt-Trick“ zum Bahnhof

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In der Nacht auf Samstag, 23.01.2026 staunten Beamte der Polizeiinspektion Memmingen nicht schlecht, als ihnen auf der Donaustraße ein Pkw mit einer rotierenden gelben Kennleuchte entgegenkam. Was zunächst nach einem Einsatzfahrzeug aussah, entpuppte sich schnell als dreiste Methode eines ungeduldigen Autofahrers.

Gelblicht als vermeintlicher „Eil-Vorteil“

Gegen 23:40 Uhr stoppte die Streifenbesatzung den Wagen. Am Steuer des Pkw saß ein 33-jähriger Mann rumänischer Staatsangehörigkeit. Auf seinem Dach thronte ein eingeschaltetes gelbes Blinklicht, das im öffentlichen Straßenverkehr eigentlich nur für spezielle Absicherungs- oder Arbeitsfahrzeuge (wie Pannendienste oder Schwertransporte) zulässig ist.

Die Begründung: „Schneller zum Bahnhof“

Bei der anschließenden Kontrolle zeigte sich der Fahrer gegenüber den Beamten entwaffnend ehrlich, aber wenig einsichtig bezüglich der Rechtslage. Er gab an, das Blinklicht absichtlich verwendet zu haben, um im nächtlichen Verkehr den Eindruck eines Einsatzfahrzeugs zu erwecken. Sein Ziel: Er wollte schlichtweg schneller zum Memminger Bahnhof gelangen.

Sicherstellung und rechtliche Konsequenzen

Die Polizei beendete die kreative, aber illegale Fahrt sofort. Das gelbe Blinklicht wurde noch vor Ort als Beweismittel sichergestellt. Für den 33-Jährigen hat die Aktion nun ein juristisches Nachspiel: Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) eingeleitet.

Die Verwendung von blauem oder gelbem Blinklicht ist streng reglementiert. Wer solche Leuchten ohne Genehmigung im öffentlichen Raum nutzt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen, da dies andere Verkehrsteilnehmer täuschen und zu gefährlichen Situationen führen kann.

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