Rottweiler-Attacke auf Spielplatz in Immenstadt: Hund greift Kinderwagen an – Schwangere Mutter flüchtet

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UPDATE, 19.01.2026 | Ein dramatischer Vorfall am Freitagnachmittag, 16.01.2026 in Immenstadt sorgt für Diskussionen über die Haltung von Listenhunden. Ein angeleinter Rottweiler ging auf einem Spielplatz unvermittelt auf einen Kinderwagen los. Nur durch das schnelle Handeln einer Mutter konnte eine Tragödie verhindert werden.

Dramatische Szenen am Spielplatz

Ein 37-jähriger Mann war mit seinem Rottweiler im Stadtgebiet unterwegs, als das Tier im Bereich eines Spielplatzes plötzlich aggressiv wurde und einen dort stehenden Kinderwagen angriff. Die Mutter des Kindes reagierte geistesgegenwärtig: Sie riss ihr 11 Monate altes Baby aus dem Wagen und flüchtete.

Die Situation war so bedrohlich, dass die zudem schwangere Frau auf der Flucht stürzte. Glücklicherweise blieben sowohl die Mutter als auch das Kleinkind nach ersten Erkenntnissen körperlich unverletzt. Der Hundehalter entfernte sich zunächst schnell vom Tatort, konnte jedoch kurz darauf von der Polizei gestellt werden.

Rechtliche Einordnung: Maulkorbpflicht und Wesenstest

Die Ermittlungen der Polizeiinspektion Immenstadt ergaben nun neue Details zur rechtlichen Lage des Tieres:

  • Maulkorb: Der Hund trug zum Zeitpunkt des Angriffs keinen Maulkorb. Da für das Tier jedoch keine explizite Maulkorbpflicht bestand, liegt hier kein Verstoß vor.

  • Wesenstest: Der Rottweiler ist laut Polizeiangaben zwischen 11 und 13 Monate alt. Gemäß der bayerischen Kampfhundeverordnung ist ein Wesenstest erst ab dem 18. Lebensmonat zwingend erforderlich. Da dieser noch nicht durchgeführt wurde, gilt das Tier rechtlich weiterhin als Kampfhund (Kategorie II).

  • Kontrolle: Der Halter hatte laut Polizeibericht sichtlich Mühe, das junge, aber kräftige Tier unter Kontrolle zu halten.

Fehlende Anmeldung führt zu Bußgeld

Trotz der Einhaltung einiger Fristen kam ein gravierendes Versäumnis ans Licht: Der Rottweiler war bei der Stadt Immenstadt nicht angemeldet. Gegen den 37-jährigen Halter wurde daher ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Die Polizei hat das zuständige Ordnungsamt über den Vorfall informiert. Die Behörden prüfen nun, ob dem Halter aufgrund der mangelnden Kontrolle über das Tier und des aggressiven Verhaltens auf dem Spielplatz künftig strengere Auflagen – wie etwa eine Leinen- und Maulkorbpflicht oder ein vorgezogener Wesenstest – auferlegt werden.

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