Haftbefehl wegen versuchten Mordes: 21-jähriger Autofahrer rammt Radfahrerin in Ulm und flüchtet

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Ein rücksichtsloses Fahrmanöver in der Ulmer Weststadt hat für einen 21-jährigen Autofahrer schwerwiegende juristische Konsequenzen. Was zunächst wie ein schwerer Verkehrsunfall mit Fahrerflucht aussah, wird von der Staatsanwaltschaft Ulm nun als versuchter Mord eingestuft. Der junge Mann befindet sich seit dem Wochenende in Untersuchungshaft.

Rote Ampel ignoriert: Radfahrerin erfasst

Am Donnerstagabend, 15.01.2026 gegen 20:30 Uhr war der 21-Jährige in einem Peugeot auf der Blaubeurer Straße in Richtung Blaustein unterwegs. Bereits vor dem eigentlichen Unfall fiel er durch aggressives Fahrverhalten auf, indem er andere Verkehrsteilnehmer bedrängte.

An der Kreuzung „Beim B’scheid“ kam es zur Katastrophe: Der Fahrer überholte verbotswidrig über eine Linksabbiegerspur und ignorierte dabei eine rote Ampel. Er erfasste eine 22-jährige Radfahrerin, die bei Grün die Straße überquerte. Die junge Frau wurde auf den Asphalt geschleudert und musste mit Verletzungen in eine Klinik eingeliefert werden. Glücklicherweise stellten sich diese später als leicht heraus.

Flucht endet am Baum – Fahrer alkoholisiert

Anstatt zu helfen, setzte der Peugeot-Fahrer seine Fahrt mit hoher Geschwindigkeit fort. Die Flucht endete jedoch nur wenige hundert Meter weiter an der Magirusstraße: Dort kam der Wagen von der Fahrbahn ab, rammte einen Ampelmasten und prallte frontal gegen einen Baum.

Obwohl sein Fahrzeug fahrunfähig war und er selbst leichte Verletzungen erlitt, flüchtete der 21-Jährige zu Fuß weiter. Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung konnte die Polizei den Tatverdächtigen jedoch schnell ermitteln. Ein Test bestätigte: Der Mann stand unter Alkoholeinfluss.

Staatsanwaltschaft sieht Mordmerkmale erfüllt

Nach der vorläufigen Festnahme am Freitag folgte am Samstag die Vorführung vor den Haftrichter. Die Staatsanwaltschaft Ulm wirft dem Deutschen nicht nur Unfallflucht und Gefährdung des Straßenverkehrs vor, sondern versuchten Mord.

Die Begründung: Durch sein extrem rücksichtsloses Fahrverhalten und die bewusste Missachtung lebenswichtiger Verkehrsregeln habe der Mann einen Unfall mit tödlichen Folgen billigend in Kauf genommen. Das Amtsgericht Ulm folgte diesem Antrag und erließ Haftbefehl. Der Gesamtschaden an Fahrzeugen und Infrastruktur wird auf rund 20.000 Euro geschätzt. Die Kriminalpolizei führt die weiteren Ermittlungen.

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