Am vergangenen Donnerstag, 15.01.2026 hatten die Beamten der Grenzpolizeiinspektion Memmingen am Allgäu Airport alle Hände voll zu tun. Von gefälschten Dokumenten über verbotene Prostitution bis hin zu einem gesuchten Straftäter bei einer Autovermietung – die Bilanz der Kontrollen ist umfangreich.
Betrug mit Phantom-Hotel und verbotene Prostitution
Bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Kutaisi (Georgien) flogen zwei Frauen auf:
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Urkundenfälschung: Eine 52-jährige Georgierin legte eine Hotelreservierung vor. Die Beamten stellten jedoch fest, dass dieses Hotel bereits seit Jahren nicht mehr existiert. Die Folge: Ein Strafverfahren, eine vierstellige Sicherheitsleistung und ein Schengen-weites Einreiseverbot. Sie musste den Rückflug antreten.
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Verdacht auf Prostitution: Eine 35-Jährige machte unplausible Angaben zu ihrem Besuch. Im Koffer entdeckten die Fahnder Utensilien zur Ausübung der verbotenen Prostitution. Auch ihr wurde die Einreise verweigert.
Eskalation bei Autovermietung: Fahrer ohne Führerschein und gesucht
Ein besonders kurioser Fall ereignete sich am Schalter einer Autovermietung. Ein 33-jähriger Rumäne wollte einen Mietwagen zurückgeben, da der eigentliche Mieter in Untersuchungshaft sitzt. Da das Auto fünf Tage zu spät kam, weigerte sich der Mann, die Gebühren zu zahlen. Die hinzugerufene Polizei stellte fest:
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Der 33-Jährige besitzt keine Fahrerlaubnis, steuerte den Wagen aber selbst zum Flughafen.
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Nach dem Mann wurde bereits von mehreren Staatsanwaltschaften wegen früherer Delikte gefahndet. Nach der Schlichtung des Streits wurde der Mann für weitere Maßnahmen zur Dienststelle gebracht.
Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz
Auch bei den Ausreisekontrollen nach Georgien und in den Kosovo gab es Beanstandungen. Drei Männer hatten ihre zulässige Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum (90 Tage) überschritten:
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Ein 35-jähriger Georgier überzog sein Visum um massive 163 Tage.
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Zwei Männer aus dem Kosovo (36 und 38 Jahre) überschritten die Frist um ein bis zwei Tage.
Gegen alle drei Personen wurden Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet. Sie durften ihre Heimreise erst nach Abschluss der polizeilichen Protokolle antreten.









