Kontrollen am Flughafen Memmingen: Visa-Betrug aufgedeckt und Untersuchungshaft statt Ausreise

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Die Grenzpolizeiinspektion (GPI) Memmingen verzeichnete in den vergangenen Tagen am Allgäu Airport mehrere bedeutende Fahndungserfolge. Von erschlichenen Visa über illegale Aufenthalte bis hin zur Vollstreckung eines Untersuchungshaftbefehls – die Kontrollen an Süddeutschlands drittgrößtem Verkehrsflughafen zeigen eine hohe Trefferquote.

Visa-Erschleichung: Rückflug statt Deutschland-Aufenthalt

Bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Amman (Jordanien) zogen die Beamten zwei Reisende – einen Mann und eine Frau – aus dem Verkehr. Die beiden Jordanier versuchten, mit polnischen Visa einzureisen. Ermittlungen ergaben jedoch schnell, dass die Dokumente durch unwahre Angaben zum Aufenthaltszweck erschlichen worden waren.

Die Konsequenzen folgten prompt:

  • Die Visa wurden noch vor Ort annulliert.

  • Strafverfahren wegen Visaerschleichung und Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz wurden eingeleitet.

  • Es wurde eine Sicherheitsleistung im vierstelligen Bereich einbehalten.

  • Beiden Personen wurde die Einreise verweigert; sie mussten den Rückflug antreten und erhielten ein schengenweites Einreiseverbot.

Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz bei Flügen aus Tirana und Kutaisi

Auch bei Reisenden aus Albanien und Georgien stellten die Grenzer erhebliche Unregelmäßigkeiten fest. Zwei Albaner versuchten, mit abgelaufenen griechischen Aufenthaltstiteln einzureisen, obwohl sie die zulässige 90-Tage-Frist im Schengen-Raum bereits überschritten hatten. Ihnen wurde die Einreise verweigert.

Bei den Ausreisekontrollen nach Tirana und Kutaisi (Georgien) wurden zudem zwei Personen erwischt, die ihren erlaubten Aufenthalt deutlich überzogen hatten – in einem Fall um stolze 54 Tage. Auch hier wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet und Sicherheitsleistungen einbehalten.

Justizvollzugsanstalt statt Jerewan: Familienvater festgenommen

Ein geplanter Flug nach Armenien endete für einen deutschen Staatsangehörigen am Samstagmorgen bereits am Check-in-Schalter. Der Mann wollte gemeinsam mit seiner Frau und seinem Kind nach Jerewan ausreisen, als die Beamten bei der Passkontrolle einen Treffer in den Fahndungssystemen erhielten.

Gegen den Mann lag ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft vor. Hintergrund war die Verletzung der Unterhaltspflicht. Anstatt im Flugzeug Platz zu nehmen, wurde der Betroffene festgenommen, einem Richter vorgeführt und anschließend unmittelbar in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

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