Schleierfahndung im ICE bei Günzburg: Grenzpolizei deckt Straftaten auf

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Wer im Grenzgebiet oder auf internationalen Reiserouten unterwegs ist, muss mit ihnen rechnen: Den Fahndern der Grenzpolizei Lindau. Am Freitagnachmittag, 09.01.2026 führten die Beamten im Rahmen der Schleierfahndung Kontrollen in ICE-Zügen auf Höhe Günzburg durch – und wurden gleich doppelt fündig.

Die Zivilfahnder nahmen gezielt Züge in Fahrtrichtung Ulm/Stuttgart ins Visier. Dabei deckten sie zwei unterschiedliche Delikte auf.

Fall 1: Ohne Pass auf Reisen

Im ersten Fall kontrollierten die Beamten einen 27-jährigen Mann aus Guinea. Bei der Überprüfung seiner Dokumente stellte sich heraus, dass der Mann lediglich eine Duldung vorweisen konnte. Einen gültigen Reisepass besaß er nicht. Da eine Duldung rechtlich gesehen nicht für einen legalen Aufenthalt in Deutschland ausreicht – sondern lediglich die Abschiebung aussetzt – erwartet den Mann nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Nach Rücksprache mit der zuständigen Ausländerbehörde wurde jedoch entschieden, dass keine Haftgründe vorliegen. Der 27-Jährige durfte seine Reise im Anschluss an die polizeiliche Sachbearbeitung fortsetzen.

Fall 2: „Märchenstunde“ ohne Fahrschein

Weniger glimpflich endete die Fahrt für einen 45-jährigen rumänischen Staatsangehörigen in einem weiteren ICE. Der wohnungslose Mann fiel den Fahndern auf und verstrickte sich in Widersprüche: Er gab an, aus München zu kommen und einen „unbekannten Freund“ besuchen zu wollen. Da der Mann bereits polizeibekannt ist und seine Geschichten unglaubwürdig wirkten, wurde er durchsucht. Gefährliche Gegenstände fanden die Beamten zwar nicht, dafür aber eine Lücke im Portemonnaie: Der 45-Jährige besaß keinen gültigen Fahrschein.

Die Konsequenz: Ein hinzugerufener Zugbegleiter der Deutschen Bahn stellte eine Fahrpreisnacherhebung aus. Zudem fertigte die Polizei eine Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen (Schwarzfahren). Für den Mann war die bequeme ICE-Reise am nächsten Halt in Ulm beendet – er musste den Zug verlassen.

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