Der Winter hat die Straßen im Landkreis fest im Griff. In der Nacht von Samstag auf Sonntag und im Verlauf des Samstags mussten die Polizeidienststellen in Buchloe, Marktoberdorf und Füssen zu zahlreichen Unfällen ausrücken. Die Ursache war fast immer identisch: Nicht angepasste Geschwindigkeit auf glatter Fahrbahn.
Eine Unfallserie zieht sich quer durch das Ostallgäu. Hier der Überblick über die Ereignisse vom Wochenende:
Lamerdingen: Abbiegemanöver endet am Baum
Am späten Samstagabend (10.01.2026) gegen 22:30 Uhr verlor ein 41-jähriger Autofahrer in Lamerdingen die Kontrolle über seinen Wagen. Er wollte von der Bahnhofstraße nach links abbiegen, unterschätzte jedoch die Straßenglätte. Das Fahrzeug rutschte von der Fahrbahn und prallte gegen einen Baum. Der Fahrer blieb unverletzt, doch der Sachschaden ist beträchtlich: Rund 8.000 Euro. Ihn erwartet nun ein Bußgeld wegen nicht angepasster Geschwindigkeit.
Ruderatshofen: Auf der OAL 7 in den Graben
Bereits am Samstagvormittag krachte es im Bereich Marktoberdorf. Eine 57-Jährige war auf der Kreisstraße OAL 7 von Kaufbeuren in Richtung Ruderatshofen unterwegs. Auch hier wurde die Geschwindigkeit den winterlichen Verhältnissen nicht gerecht: Der Wagen kam von der Straße ab, rasierte einen Leitpfosten und landete im Straßengraben. Der Schaden beläuft sich auf ca. 1.600 Euro.
Füssen & Kraftisried: Unfälle auf der B12 und im Stadtgebiet
Besonders viel zu tun hatte die Polizei im Süden des Landkreises. In der Nacht auf Sonntag geriet ein 28-Jähriger an der B12-Abfahrt bei Kraftisried ins Rutschen und kollidierte mit einem Verkehrszeichen (3.700 Euro Schaden).
Zusätzlich meldet die PI Füssen zwei weitere Glätteunfälle vom Samstag. In beiden Fällen wurden die Fahrzeuge so stark beschädigt (Totalschaden-Bereich), dass sie abgeschleppt werden mussten. Die Schadenssummen liegen hier zwischen 2.000 und 5.000 Euro.
Appell der Polizei: Fuß vom Gas!
Glücklicherweise wurde bei keinem der genannten Unfälle eine Person verletzt. Dennoch weist die Polizei eindringlich darauf hin:
„Bei winterlichen Verhältnissen darf nur so schnell gefahren werden, dass der Pkw jederzeit unter Kontrolle gehalten wird – auch wenn man dafür die erlaubte Höchstgeschwindigkeit weit unterschreiten muss.“
Alle Unfallverursacher müssen mit Bußgelderverfahren rechnen.








