Sicherheitscheck am Allgäu Airport: Grenzpolizei zieht Bilanz zum Ferienende
Am Freitag, den 09.01.2026, verzeichnete die Grenzpolizeiinspektion (GPI) Memmingen-Flughafen bei Ein- und Ausreisekontrollen zahlreiche Verstöße. Die Beamten deckten dabei nicht nur illegale Aufenthalte auf, sondern verhinderten auch mehrere Versuche der unerlaubten Arbeitsaufnahme.
Gefälschtes Rückflugticket: Mehrjähriges Einreiseverbot für 25-Jährigen
Besonders dreist ging ein 25-jähriger Albaner vor, der aus Tirana einreisen wollte. Er gab an, Deutschland als Tourist zu besuchen und legte als Beleg ein Rückflugticket vor. Bei der Überprüfung stellte sich jedoch heraus: Das Ticket war eine Totalfälschung und bereits vor der Einreise storniert worden. Die Konsequenz für den jungen Mann ist hart: Neben der unmittelbaren Zurückweisung erwartet ihn ein mehrjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland.
Kampf gegen Schwarzarbeit: Einreisesperren für zwei Passagiere
Zwei weitere Personen scheiterten bei dem Versuch, ohne gültige Erlaubnis in Deutschland zu arbeiten:
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Flug aus Belgrad: Ein 53-jähriger Bosnier wollte mit einem slowenischen Aufenthaltstitel einreisen. Ermittlungen ergaben, dass er seit Sommer 2025 regelmäßig unerlaubt zum Arbeiten eingereist war. Er wurde nach Serbien zurückgewiesen.
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Flug aus Chisinau: Eine 61-jährige Moldawierin behauptete, Touristin zu sein. Tatsächlich wollte sie jedoch zur Arbeitsaufnahme einreisen. Gegen sie und ihren mutmaßlichen Auftraggeber (32) wurden Strafverfahren eingeleitet. Auch ihr wurde die Einreise verweigert.
Schulschwänzer am Flughafen: Ordnungswidrigkeit für Mutter
Trotz regulärer Unterrichtszeit stellten die Beamten bei einem Flug aus Tirana eine 41-jährige Albanerin mit ihrem achtjährigen Sohn fest. Da keine Schulbefreiung vorlag, wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Schulpflicht eingeleitet. Nach der Aufnahme der Personalien durften Mutter und Kind jedoch einreisen.
Illegale Aufenthalte: Visa-Zeitraum überschritten
Auch bei den Ausreisekontrollen nach Marokko und Moldau gab es Beanstandungen. Zwei Männer (43 und 53 Jahre) hatten ihren erlaubten Aufenthalt im Schengenraum überschritten – einer um sieben Tage, der andere um einen Tag. Obwohl die Fristüberschreitungen gering erscheinen, wurden gegen beide Strafverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Nach Zahlung von Sicherheitsleistungen konnten sie ihre Heimflüge antreten.
Wichtige Hinweise der Grenzpolizei:
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Touristenprivileg: Staatsangehörige bestimmter Länder (z. B. Moldau) dürfen 90 Tage innerhalb von 180 Tagen visumfrei einreisen, jedoch nicht arbeiten.
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Schulpflicht: Kontrollen während der Schulzeit werden konsequent durchgeführt.
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Dokumentenechtheit: Digitale Manipulationen an Tickets werden durch moderne Grenzkontrollsysteme sofort erkannt.








