Unmittelbar vor dem Fahrzeug einer Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Leutkirch ist am Montagabend, 29.12.2025 in der Memminger Straße in Leutkirch im Allgäu ein Böller explodiert. In der Folge rannte ein 24-Jähriger beim Erkennen des Polizeifahrzeugs zunächst davon.
24-Jähriger flüchtet kurz – später mit Begleiter erneut angetroffen
Die Beamten konnten den 24-Jährigen wenig später zusammen mit seinem 26 Jahre alten Begleiter an derselben Stelle erneut antreffen. Der 24-Jährige war zu diesem Zeitpunkt gerade dabei, einen Feuerwerkskörper auf der Fahrbahn zu platzieren. Die Polizisten konnten daher nicht ausschließen, dass er zuvor bereits weitere Raketen oder Böller gezündet hatte.
Polizei klärt über Rechtslage auf: Feuerwerk nur an Silvester und Neujahr erlaubt
Die Polizei nahm den Vorfall zum Anlass, das Duo über die geltenden Vorschriften zu informieren. In diesem Zusammenhang weist die Polizei ausdrücklich darauf hin:
Ohne gesonderte Genehmigung ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ausschließlich an Silvester (31.12.) und Neujahr (01.01.) erlaubt.
Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder
Wer Feuerwerkskörper außerhalb der erlaubten Zeiten zündet, muss laut Polizei mit empfindlichen Bußgeldern rechnen – insbesondere dann, wenn dadurch andere gefährdet oder Verkehrsflächen (wie die Fahrbahn) betroffen sind.
Fazit: Der Vorfall in Leutkirch zeigt, wie schnell aus „Böllern“ eine gefährliche Situation werden kann – gerade im Straßenraum und in unmittelbarer Nähe von Einsatzfahrzeugen.









