Der Jahreswechsel rückt näher – und damit die Zeit, in der vielerorts Feuerwerk gekauft wird. Doch beim Kauf ist Vorsicht geboten: Einige Produkte, die in benachbarten Ländern oder online angeboten werden, entsprechen nicht den deutschen Sicherheitsstandards und können beim Zünden unberechenbar reagieren. Zöllnerinnen und Zöllner stellen jedes Jahr nicht konforme und teils extrem gefährliche Pyrotechnik sicher – allein 2024 waren es über sieben Tonnen.
CE-Zeichen Pflicht: Einfuhr von nicht konformem Feuerwerk verboten
Alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper müssen geprüft sein und eine CE-Kennzeichnung tragen. Die Einfuhr von nicht konformem Feuerwerk ohne CE-Zeichen nach Deutschland ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Problematisch: Feuerwerk aus dem Ausland kann die geltenden Kriterien verfehlen – oder sogar gefälschte Zulassungszeichen tragen. Der Zoll beschlagnahmt solche Produkte bei Kontrollen konsequent. Wer versucht, nicht zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland zu bringen, macht sich strafbar.
Beispiel aus November 2025: F3-Feuerwerksbatterie versteckt im Auto
Zum Jahreswechsel führt auch das Hauptzollamt Rosenheim intensive Kontrollen durch. Ein aktueller Fall zeigt, wie schnell es ernst werden kann: Zöllnerinnen und Zöllner der Traunsteiner Kontrolleinheit kontrollierten im November 2025 einen niederländischen Pkw auf der A8 am Rastplatz Piding (Fahrtrichtung Salzburg). Im Kofferraum fanden sie zunächst zulässige Pyrotechnik – darunter Bengalfeuer der Kategorie P1 sowie zwei Rauchbomben der Kategorie T1.
Verschwiegen hatten die Insassen jedoch eine Feuerwerksbatterie der Kategorie F3, die in der Reserveradmulde unter dem Kofferraum versteckt war. Da keine behördliche Erlaubnis für F3 vorgelegt werden konnte, wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die Batterie sichergestellt.
Zoll-Appell: Keine Experimente mit Herkunft und Kennzeichnung
„Für die eigene Sicherheit sollte man auf Feuerwerkskörper verzichten, deren Herkunft man nicht klar nachvollziehen kann oder die keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung haben“, betont Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim. Nicht getestete Böller seien unberechenbar – im schlimmsten Fall drohten Verbrennungen, Verätzungen oder schwere Verletzungen bis hin zum Verlust von Gliedmaßen oder Augenlicht.
Wer kontrolliert was?
Für bestimmte Kategorien und Arten von Feuerwerkskörpern ist zudem eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Die Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften überwachen in Deutschland die zuständigen Landesbehörden sowie die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der Zoll unterstützt diese Stellen bei Kontrollen rund um explosionsgefährliche Stoffe.








