Zum Schutz der historischen Gebäude ist das Abschießen von Feuerwerkskörpern in der Memminger Altstadt an Silvester und Neujahr verboten. Die Stadt Memmingen hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern rechnen.
Außerhalb der Altstadt erlaubt – Schutzbereiche beachten
Außerhalb der Altstadtgrenzen dürfen Feuerwerkskörper an Silvester und Neujahr wie gewohnt gezündet werden. Dabei gilt jedoch: Bitte ausreichend Abstand zu Krankenhäusern, Kirchen sowie Kinder- und Altersheimen halten – in diesen Bereichen sind Raketen gesetzlich verboten.
Die Stadt Memmingen bedankt sich für das Verständnis.
Das Abbrennen und Abschießen von Feuerwerkskörpern ist im Bereich der Memminger Altstadt, innerhalb der Umgrenzung von Königsgraben, Am Kuhberg, Am Lug ins Land, Zollergraben, Grünanlage Kohlschanze, Kohlschanzstraße, Bahnhofstraße und Mulzergraben verboten. – Grafik: Stadt Memmingen










