Ein 39-jähriger syrischer Staatsangehöriger befindet sich seit Mittwoch, 17. Dezember 2025, im Raum Stuttgart in Untersuchungshaft. Die Inhaftierung erfolgte auf Antrag des Staatsschutzzentrums Baden-Württemberg bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart.
Haftbefehl des OLG Stuttgart wegen Verdachts nach §§ 129a/129b StGB
Dem Mann wird laut Haftbefehl des Oberlandesgerichts Stuttgart ein Verbrechen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zur Last gelegt. Grundlage sind die Paragrafen §§ 129a und 129b StGB.
Vorwurf: Beteiligung an Entwicklung und Produktion von Rüstungsgütern für den IS
Der Beschuldigte steht im Verdacht, im Zeitraum von September bis November 2016 im Irak für den sogenannten „Islamischen Staat (IS)“ an der Entwicklung und Produktion von Rüstungsgütern beteiligt gewesen zu sein. Dafür soll er eine monatliche Entlohnung erhalten haben. Nach der Darstellung der Ermittlungsbehörden soll er im Jahr 2020 nach Deutschland gereist sein.
Festnahme durch SAT BW – Ermittlungsrichter ordnet U-Haft an
Die Festnahme erfolgte am Mittwoch durch das Staatsschutz- und Anti-Terrorismuszentrum (SAT BW) beim Landeskriminalamt, das die polizeilichen Ermittlungen führt. Der Mann wurde dem Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts Stuttgart vorgeführt, der den Vollzug der Untersuchungshaft anordnete.
Hintergrund: Staatsschutzzentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Das Staatsschutzzentrum Baden-Württemberg besteht seit Anfang 2025 und ist bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart angesiedelt. Dort arbeiten nach Behördenangaben sechs Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte sowie ein Leitender Oberstaatsanwalt – in enger Zusammenarbeit mit dem SAT BW.








