Razzia im Landkreis Günzburg: Zoll durchsucht neun Wohnungen wegen illegaler Kugelbomben

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Im Landkreis Günzburg hat es im Zusammenhang mit illegalen Kugelbomben mehrere Durchsuchungen gegeben. Wie das Zollfahndungsamt München und die Staatsanwaltschaft Memmingen in einer gemeinsamen Mitteilung berichten, durchsuchten Einsatzkräfte am 15.12.2025 zeitgleich neun Wohnungen von mutmaßlichen Käufern verbotener Pyrotechnik. Dabei wurden geringe Mengen illegaler Feuerwerkskörper beschlagnahmt.

Ermittlungen begannen im Oktober – Auslöser: Postpakete mit Pyrotechnik

Dem Einsatz ging ein bereits im Oktober 2025 gestarteter Ermittlungskomplex voraus. Im Fokus steht ein 26-jähriger Deutscher aus dem Landkreis Günzburg. Er soll nach aktuellem Stand für sich und weitere Beschuldigte illegale Pyrotechnik – darunter auch Kugelbomben – über den Postverkehr aus Osteuropa beschafft haben.

Aufgefallen war der Mann bei einer Postkontrolle: Zollbeamte des Hauptzollamts Ulm kontrollierten am 13.10.2025 vier an ihn adressierte Pakete mit jeweils 25 Kilogramm Gewicht. Dabei stießen sie auf illegale Feuerwerkskörper und mehrere Kugelbomben.

Zwei Zollbeamte mit Kugelbomben in der Hand. – Foto: Zollfahndungsamt München

Über 200 Kugelbomben bei Durchsuchung gefunden

Auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses wurde am 15.10.2025 die Wohnung des mutmaßlichen Empfängers durchsucht. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden fanden die Fahnder dort mehr als 200 Kugelbomben. Abtransport und Lagerung der hochexplosiven Sprengkörper mussten demnach ein spezialisiertes Unternehmen übernehmen. Während der laufenden Maßnahme konnte zudem ein weiteres Paket sichergestellt werden, das zehn weitere Kugelbomben enthielt.

Kategorie F4: Nicht für Privatpersonen zugelassen

Die sichergestellten Kugelbomben sollen der Kategorie F4 zuzuordnen sein. Diese ist wegen der hohen Gefährlichkeit grundsätzlich nicht für den Privatgebrauch bestimmt und setzt eine behördliche Erlaubnis voraus. Eine solche Erlaubnis hatten der 26-Jährige sowie die neun weiteren Beschuldigten nach Behördenangaben nicht.

Bei einem Versanddienstleister in Ulm am 13.10.2025 sichergestellte Kugelbombe. – Foto: Hauptzollamt Ulm

Verfahren läuft weiter – keine Hinweise auf weitere Straftaten

Die Ermittlungen wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz dauern an. Hinweise darauf, dass mit den illegalen Kugelbomben weitere Straftaten geplant gewesen sein könnten, liegen laut Mitteilung derzeit nicht vor.

Hinweis der Behörden: Kugelbomben sind ein erhebliches Risiko

Die Ermittler warnen zugleich: Kugelbomben sind keine harmlosen Feuerwerkskörper, sondern können bei unsachgemäßem Umgang schwere Verletzungen verursachen. Informationen zur Einordnung von Feuerwerk und zu rechtlichen Bestimmungen finden sich unter anderem bei der BAM sowie auf den Informationsseiten des Zolls.

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