Ausreisekontrolle am Flughafen: Kinder ohne Schulbefreiung auf dem Weg ins Ausland
Am Flughafen Memmingen hat die Grenzpolizei Memmingen bei einer Ausreisekontrolle gleich zwei Fälle von Schulpflichtverstößen festgestellt. Betroffen waren Familien aus Baden-Württemberg, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen wollten.
Fall 1: Flug nach Tirana – 12-Jähriger hätte am nächsten Tag zur Schule gemusst
Nach Angaben der Polizei trafen Beamte am vergangenen Mittwoch bei einem Flug nach Tirana (Albanien) eine Mutter mit ihrem 12-jährigen Sohn an. Der Junge hätte eigentlich am folgenden Tag wieder eine Schule in Baden-Württemberg besuchen müssen. Eine Schulbefreiung konnte die Mutter jedoch nicht vorlegen.
Die Grenzbeamten leiteten daraufhin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, das regelmäßig mit einem Bußgeld verbunden ist. Eine Rücksprache mit der zuständigen Schule ergab demnach, dass die Mutter ihren Sohn krankgemeldet hatte – und damit offenbar eigenmächtig die Ferien um zwei Tage verlängerte.
Fall 2: Reise nach Moldau – auch 10-Jähriger war krankgemeldet
Ein ähnlicher Sachverhalt wurde bei einer weiteren Familie festgestellt, die mit ihrem 10-jährigen Sohn nach Moldau/Chisinau ausreisen wollte. Auch hier war das Kind laut Polizei zuvor in der Schule krankgemeldet worden. Gegen die Mutter wurde ebenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Polizei-Hinweis: Schulbefreiung rechtzeitig beantragen
Die Polizei weist darauf hin, dass Reisen während der Schulzeit nur mit einer offiziellen Schulbefreiung zulässig sind. Wer sein Kind ohne Genehmigung aus dem Unterricht nimmt oder eine Krankmeldung missbräuchlich nutzt, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen.








