Durchsuchung im Landkreis Deggendorf: Ermittlungen wegen § 138 StGB im Umfeld der „Kaiserreichsgruppe“

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Unter Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft München – der dort angesiedelten Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) – ermittelt die Kriminalpolizei derzeit gegen einen Beschuldigten aus dem Landkreis Deggendorf. Im Raum steht der Verdacht der Nichtanzeige geplanter Straftaten nach § 138 StGB.

Wohnung durchsucht – Datenträger, Munition und verbotener Gegenstand sichergestellt

Beamte des Kommissariats Staatsschutz der Kriminalpolizeiinspektion Straubing durchsuchten am Mittwoch (17.12.2025) die Wohnung des Mannes im Landkreis Deggendorf. Dabei stellten die Ermittler nach Angaben der Behörden unter anderem Speichermedien (Mobiltelefon, Notebook) sicher. Außerdem wurden über 140 Packungen Munition, ein Vorderlader sowie ein verbotenes Einhandmesser aufgefunden und sichergestellt.

Vorwurf: Kenntnis von Umsturzplänen – aber keine Meldung an Behörden

Der Beschuldigte soll spätestens im April 2022 Kenntnis von Plänen der sogenannten „Kaiserreichsgruppe“ erlangt haben. Gegen Mitglieder dieser Gruppierung laufen bzw. liefen bereits umfangreiche Ermittlungen – im Kern geht es um den Vorwurf, die freiheitlich-demokratische Grundordnung gewaltsam beseitigen und durch eine autoritär geprägte Ordnung nach dem Vorbild des „Kaiserreichs“ ersetzen zu wollen.

Die Ermittler prüfen nun, ob der Mann trotz eines entsprechenden Kenntnisstands keine Anzeige bei Sicherheitsbehörden erstattet hat. § 138 StGB stellt das Unterlassen einer rechtzeitigen Anzeige bei bestimmten besonders schweren geplanten Straftaten – darunter auch Hochverrat – unter Strafe.

Presseauskünfte und Unschuldsvermutung

Presseauskünfte werden in dem Verfahren nach Behördenangaben ausschließlich durch die Generalstaatsanwaltschaft München erteilt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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