Am 09.12.2025 erschien ein 21-jähriger Deutscher zur Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Memmingen – im Foyer stoppte ihn das Sicherheitspersonal: Bei der Personenkontrolle kamen eine echt anmutende Softair-Pistole (Anscheinswaffe) sowie zwei Chinaböller zum Vorschein. Beide Gegenstände wurden sichergestellt, die Waffe vorläufig eingezogen.
Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, die einer scharfen Pistole täuschend ähnlich sieht, muss der Mann mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Ermittlungen zu seinem genauen Motiv laufen.
Hinweis der Behörden: Anscheinswaffen dürfen nicht geführt werden – insbesondere nicht in öffentlichen Gebäuden oder im öffentlichen Raum. Wer damit angetroffen wird, riskiert Bußgelder und polizeiliche Maßnahmen.
Prävention & Rechtliches in Kürze:
-
Anscheinswaffen (z. B. realistisch wirkende Softair) sind in der Öffentlichkeit tabu.
-
Pyrotechnik (Chinaböller) gehört nicht in Gerichte, Schulen oder Behördengebäude.
-
Bei Unsicherheit: Gegenstände zuhause lassen oder vorab informieren.
Weitere Auskünfte erteilen Polizei und Gericht nach Abschluss der laufenden Ermittlungen.








