Der 46-jährige Tatverdächtige, dem vorgeworfen wird, am Sonntagabend, 07.12.2025, bei einem Fluchtversuch einen Polizeibeamten zu überfahren versucht zu haben, befindet sich in Untersuchungshaft. Der erheblich vorbestrafte Mann wurde am Dienstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ravensburg dem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete U-Haft unter anderem wegen des Verdachts des versuchten Mordes an und setzte den Haftbefehl in Vollzug. Der Beschuldigte sitzt seitdem in einer Justizvollzugsanstalt – aus einer solchen war er erst im Mai dieses Jahres entlassen worden.
Die Ermittlungen des Kriminalkommissariats Ravensburg zur rekonstruktiven Aufarbeitung des Tatablaufs dauern an. Weitere Auskünfte zum genauen Geschehen und zu möglichen weiteren Vorwürfen folgen mit dem Ermittlungsfortschritt.
Das ging der Inhaftierung voraus
Ravensburg: Gestohlener Pkw – 46-Jähriger fährt auf Polizisten zu und flüchtet | Staatsanwaltschaft Ravensburg und Kriminalpolizei ermitteln unter anderem wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts gegen einen 46-Jährigen. Der Mann soll am Sonntagabend mit einem zuvor beim ehemaligen Arbeitgeber entwendeten Pkw auf einen Polizeibeamten zugefahren sein und dabei dessen Tod oder schwere Verletzung billigend in Kauf genommen haben.
Gegen 19:45 Uhr wurde eine Streifenwagenbesatzung in der Oberen Burachstraße auf den Wagen aufmerksam und wollte den Fahrer kontrollieren. Der Tatverdächtige setzte zunächst zurück, prallte gegen Geländer und Laterne und verweigerte anschließend das Aussteigen. Nach Ansprache durch die Beamten heulte er mehrfach den Motor auf; Pfefferspray kam zum Einsatz. Als ein Polizist den Wagen umrundete, beschleunigte der 46-Jährige plötzlich – der Beamte konnte nur durch einen Sprung zur Seite eine Kollision vermeiden.
Auf seiner Flucht rammte der Fahrer einen Streifenwagen sowie ein weiteres geparktes Fahrzeug und versuchte danach, zu Fuß zu entkommen. Unterstützungskräfte nahmen ihn vorläufig fest. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft soll der Tatverdächtige im Laufe des Tages dem zuständigen Haftrichter vorgeführt werden. Die Ermittlungen zum genauen Tatablauf dauern an.








