Die Grenzpolizeiinspektion Memmingen-Flughafen stellte am Freitag, 05.12.2025, im Rahmen von Ein- und Ausreisekontrollen mehrere Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht fest.
Einreise mit erschlichenen Visa verhindert
Bei einem Flug aus Amman (Jordanien) legten ein 32-jähriger Mann und seine 30-jährige Ehefrau gültige französische Schengen-Visa vor. Ermittlungen ergaben, dass die Reisenden nie die Einreise nach Frankreich beabsichtigten, sondern das Visum bereits für Reisen nach Italien und Ungarn genutzt hatten. Die Visa wurden annulliert, die Einreise in die Bundesrepublik verweigert. Beide erwartet ein Strafverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise und Erschleichens von Aufenthaltstiteln; zudem wurde ein befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot veranlasst.
90/180-Tage-Regel überschritten
Einem 24-jährigen Bosnier, eingereist aus Sarajevo, wurde die Einreise verweigert, da er sich nach Passstempeln bereits 92 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengenraum aufgehalten hatte – ohne erforderliches Visum. Es folgt ein Strafverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise.
Mehrere illegale Aufenthalte bei Ausreise entdeckt
Im Zuge der Ausreisekontrollen stellten die Beamten fünf weitere Fälle fest:
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Ein 25-jähriger Inder nutzte ein polnisches Einmal-Visum, das durch eine frühere Einreise bereits verwirkt war – Sicherheitsleistung ca. 330 Euro.
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Eine 66-jährige Marokkanerin überschritt die 90-Tage-Frist ihres deutschen Visums.
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Ein 44-jähriger Serbe überschritt das visumsfreie 90/180-Tage-Kontingent um 31 Tage – Sicherheitsleistung ca. 380 Euro.
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Eine 49-jährige Kosovarin und ein 41-jähriger Serbe hielten sich ebenfalls zu lange im Schengenraum auf.
Gegen alle Betroffenen wurden Strafanzeigen nach dem Aufenthaltsgesetz erstattet; sie durften anschließend ausreisen.
Hinweis: Reisende sollten vor Reiseantritt Visumsvoraussetzungen und die 90/180-Tage-Regel prüfen, um Einreiseverweigerungen, Annullierungen und Sanktionszahlungen zu vermeiden.








