Betrug beim Autoverkauf: Polizei warnt im Oberallgäu – Pkws betrügerisch erlangt

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Innerhalb der vergangenen vier Wochen sind im Altlandkreis Kempten zwei private Autoverkäufer auf geschickte Betrüger hereingefallen. In beiden Fällen wurden Pkw mithilfe vorgetäuschter Sofortüberweisungen erschlichen. Die Kriminalpolizei Kempten (KPI) warnt daher eindringlich vor aktuellen Betrugsmaschen rund um den privaten Fahrzeugverkauf.

Masche 1: „Technischer Fehler“ bei Sofortüberweisung

In einem Fall reagierte eine Familie auf einen Flyer, in dem der Ankauf von Fahrzeugen angeboten wurde. Die Familie entschied sich, ihren VW-Kleinbus zu veräußern und vereinbarte einen Termin mit dem vermeintlichen Käufer.

Vor Ort wurde man sich über den Kaufpreis einig. Der Käufer wollte den Betrag per Sofortüberweisung begleichen. Angeblich kam es dabei jedoch zu einem „technischen Problem“. Der Käufer versicherte glaubhaft, die Überweisung später nachzuholen. Im Vertrauen auf diese Zusage übergab die Familie den Kleinbus – das Geld ging jedoch nie auf ihrem Konto ein.

Masche 2: Gefälschter Zahlungsnachweis und Identitätsdiebstahl

Im zweiten Fall hatte ein Privatverkäufer seinen Audi auf einer Onlineplattform inseriert. Der vermeintliche Interessent übersandte vorab per Mail oder Messenger die Kopie seiner Ausweispapiere und baute so Vertrauen auf.

Zur eigentlichen Abholung des Pkw ließ sich der angebliche Käufer dann entschuldigen und schickte eine dritte Person als Beauftragten vor. Parallel erhielt der Verkäufer einen Bildschirmabzug einer angeblich bestätigten Sofortüberweisung – scheinbar ein Zahlungsnachweis. Im Vertrauen darauf übergab er das Fahrzeug.

Erst später stellte sich heraus: Der gezeigte Überweisungsbeleg war eine Fälschung, die zuvor übermittelten Ausweispapiere stammten aus einem Identitätsdiebstahl. Der Kaufpreis wurde nie überwiesen.

Polizei sensibilisiert private Verkäufer

Die Kriminalpolizei Kempten weist darauf hin, dass solche Betrugsmaschen nicht nur mit Sofortüberweisungen, sondern auch über andere Online-Bezahlsysteme begangen werden können. Besonders private Verkäufer, die ihr Fahrzeug über Kleinanzeigenportale, Social Media oder Flyer anbieten, geraten ins Visier der Täter.

Tipps für einen sicheren Fahrzeugverkauf

Die Polizei rät privaten Autoverkäufern unter anderem zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen:

  • Fahrzeug erst nach tatsächlichem Zahlungseingang übergeben.
    Geben Sie den Pkw erst heraus, wenn der vollständige Kaufpreis nachweislich auf Ihrem eigenen Konto gutgeschrieben wurde – nicht nur angekündigt ist.

  • Keine Übergabe bei „technischen Problemen“.
    Lassen Sie sich nicht auf Zusagen wie „Das Geld ist gleich da“ oder angebliche Systemfehler bei Sofortüberweisungen ein. Bestehen Sie auf einer sicheren Zahlungsform.

  • Keine Screenshots als Nachweis akzeptieren.
    Bildschirmfotos von Online-Überweisungen können leicht manipuliert oder gefälscht sein. Entscheidend ist ausschließlich der Kontostand bei Ihrer Bank.

  • Identität des Käufers prüfen.
    Lassen Sie sich den Originalausweis zeigen und notieren Sie die Daten. Bleiben Sie misstrauisch, wenn nur Kopien, Fotos oder Unterlagen per Messenger übermittelt werden.

  • Vorsicht bei Beauftragten oder Abholern.
    Wenn der Käufer selbst nicht erscheint und Dritte das Fahrzeug abholen sollen, ist besondere Vorsicht geboten. Ohne gesicherten Zahlungseingang darf kein Fahrzeug übergeben werden.

Weitere Informationen zu Betrugsmaschen beim An- und Verkauf von Fahrzeugen sowie umfassende Tipps für einen sicheren Autoverkauf stellt die Polizei unter den Beratungsangeboten auf polizei-beratung.de zur Verfügung.

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