Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle am Flughafen Memmingen stellten Fahnder der GPI Memmingen-Flughafen zwei wesentliche Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen fest.
Fall 1: Über 130 Tage illegal in Deutschland – unerlaubte Arbeitsaufnahme
Ein 50-jähriger Georgier, der nach Tiflis ausreisen wollte, hatte sich über 130 Tage unerlaubt in Deutschland aufgehalten und in dieser Zeit illegal gearbeitet. Gegen ihn wurden Verfahren wegen mehrerer Verstöße nach dem Aufenthaltsgesetz eingeleitet; auch gegen den Arbeitgeber wird ermittelt. Nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung von 500 Euro durfte der Mann seinen Flug antreten. Zudem muss er mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot für den gesamten Schengenraum rechnen.
Fall 2: Visaerschleichung – Visa annulliert, Ausreise verfügt
In einem weiteren Fall kontrollierten die Beamten ein libanesisches Ehepaar (je 20 Jahre) auf dem Weg nach London. Beide reisten mit libanesischen Pässen und französischen Touristenvisa. Bei der Befragung gaben sie an, nie in Frankreich gewesen zu sein und auch nicht dorthin reisen zu wollen. Schließlich räumten beide ein, die Visa unter falschen Angaben erschlichen zu haben. Die Visa wurden annulliert, gegen das Paar wurden Anzeigen nach Aufenthaltsrecht erstattet und 400 Euro Sicherheitsleistung erhoben. Im Anschluss erhielten beide die behördliche Aufforderung, den Schengenraum unverzüglich zu verlassen.









