Flughafen Memmingen: Einreise verweigert, Haftbefehl vollstreckt und illegale Aufenthalte aufgedeckt

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Die Grenzpolizei am Flughafen Memmingen hat am 01.12.2025 gleich mehrere Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen festgestellt. In mehreren Fällen wurde die Einreise verweigert, zudem wurden illegale Aufenthalte und ein bestehender Haftbefehl bekannt.

Bei einem Flug aus Banja Luka (Bosnien-Herzegowina) kontrollierten die Beamten einen 21-jährigen bosnischen Staatsangehörigen. Er hatte seine erlaubte Aufenthaltsdauer von 90 Tagen im Schengenraum um 79 Tage überschritten. Dem Mann wurde die Einreise nach Deutschland verweigert, er wird mit dem nächstmöglichen Flug nach Bosnien zurückgewiesen und muss sich wegen versuchter unerlaubter Einreise nach dem Aufenthaltsgesetz verantworten.

Ebenfalls die Einreise verweigert wurde einem 42-jährigen Moldauer, der mit einem Flug aus Chisinau (Moldau) ankam. Aufgrund widersprüchlicher Angaben zu Aufenthaltszweck und -dauer entschieden die Beamten, den Mann nicht nach Deutschland einreisen zu lassen. Er trat den Rückflug in sein Heimatland an.

Im Rahmen der Einreisekontrolle eines Fluges aus Belgrad (Serbien) stellten die Beamten zudem eine 41-jährige Serbin fest, gegen die ein Haftbefehl einer thüringischen Staatsanwaltschaft wegen eines Verkehrsdeliktes bestand. Nach Zahlung eines Betrages von rund 100 Euro konnte die Frau ihre Weiterreise fortsetzen.

Auch bei den Ausreisekontrollen deckte die Grenzpolizei Verstöße auf. Ein 19-jähriger Albaner, der mit einem Flug nach Tirana (Albanien) ausreisen wollte, hatte seinen touristischen Aufenthalt zweckentfremdet und ohne Erlaubnis als Kellner in Deutschland gearbeitet. Ein erforderliches Visum oder ein Aufenthaltstitel lag nicht vor. Nach Zahlung mehrerer hundert Euro durfte er ausreisen, muss sich jedoch wegen illegalen Aufenthalts verantworten.

Gegen eine 41-jährige Moldauerin, die zum Flug nach Chisinau ausreiste, wurde ebenfalls ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel eingeleitet. Die Frau hatte sich nach Feststellungen der Beamten seit etwa zweieinhalb Jahren unerlaubt in Deutschland aufgehalten. Nach Zahlung mehrerer hundert Euro konnte sie ausreisen. Zusätzlich wird eine Ausschreibung zur Einreiseverweigerung veranlasst – sie darf Deutschland aufgrund des gravierenden Verstoßes künftig nicht mehr betreten.

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