Memmingerberg: Grenzpolizei stellt Haftbefehle fest und deckt gefälschten Führerschein auf

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Am Allgäu Airport Memmingerberg kam es in den vergangenen Tagen zu mehreren erfolgreichen Maßnahmen der Grenzpolizei. Neben der Vollstreckung von Haftbefehlen deckten die Beamten auch einen gefälschten Führerschein auf und stellten ein Fahren ohne Fahrerlaubnis fest.

Am 16.11.2025 kontrollierten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Memmingen im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Pristina (Kosovo) einen 40-jährigen Kosovaren. Dabei stellte sich heraus, dass gegen den in Deutschland lebenden Mann ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Hausfriedensbruchs bestand. Um seiner Verhaftung zu entgehen, bezahlte der 40-Jährige den geforderten Betrag in Höhe von knapp 2.000 Euro.

Ebenfalls am 16.11.2025 wurde ein 38-jähriger Rumäne festgestellt, der kurz zuvor mit einem Flug aus Cluj-Napoca (Rumänien) in Memmingerberg gelandet war. Gegen ihn lag ebenfalls ein Vollstreckungshaftbefehl vor. Der in Deutschland wohnhafte Mann war in der Vergangenheit wegen Diebstahlsdelikten verurteilt worden. Da er die geforderte Summe von etwa 2.500 Euro nicht aufbringen konnte, muss er nun seine Reststrafe in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen.

Ebenfalls in Memmingerberg kontrollierten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Memmingen am 16.11.2025 im Schleifweg einen Pkw-Fahrer. Am Steuer saß ein 36-jähriger Ukrainer, der eine ukrainische Fahrerlaubnis vorlegte. An dem Dokument stellten die Polizisten verschiedene Fälschungsmerkmale fest und beschlagnahmten den Führerschein. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten den echten und gültigen ukrainischen Führerschein des Mannes. Mit diesem darf der 36-Jährige jedoch lediglich Pkw, nicht aber Lkw und entsprechende Gespanne führen. Den gefälschten Führerschein hatte er sich offenbar zugelegt, um in Deutschland als Berufskraftfahrer arbeiten zu können. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ermittelt.

Bereits am 14.11.2025 hatten Fahnder der Grenzpolizei Pfronten gegen 09:00 Uhr einen 40-jährigen Rumänen auf der Zufahrt zum Allgäu Airport kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen einer Straßenverkehrsgefährdung bestand. Infolge dieser Verkehrsstraftat war ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden, sein vorgezeigter Schweizer Führerschein war damit in Deutschland nicht gültig. Der Rumäne konnte den dreistelligen Betrag zur Abwendung des Haftbefehls vor Ort bezahlen, seine Fahrt durfte er dennoch nicht fortsetzen. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Die Grenzpolizei betont, dass durch konsequente Kontrollen am Flughafen Memmingen nicht nur Haftbefehle vollstreckt, sondern auch Verstöße gegen das Fahrerlaubnisrecht und Dokumentenfälschungen effektiv aufgedeckt werden.

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