Ein Zeuge alarmierte am Freitagmittag, 14.11.2025 die Polizei, nachdem er im Stadtgebiet von Lindau eine Person mit einer vermeintlichen Schusswaffe beobachtet hatte, die auch auf Passanten zielte. Daraufhin rückten mehrere Streifen an und konnten den beschriebenen jungen Mann schnell stellen.
Wie sich herausstellte, hatte der 18-Jährige kurz zuvor gemeinsam mit einem 16-jährigen Freund in einem Geschäft eine Softair-Pistole gekauft. Beide beschossen sich anschließend mit Plastikkugeln. Aufgrund der realistischen Optik stufte die Polizei die Gegenstände als Anscheinswaffen ein und stellte sie sicher.
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin: Anscheinswaffen – also Spielzeug- oder Schreckschusswaffen, die nicht auf den ersten Blick als solche erkennbar sind – dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden. Verstöße können Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten nach sich ziehen und regelmäßig Großeinsätze auslösen, weil Unbeteiligte echte Schusswaffen vermuten.









