Die Grenzpolizeiinspektion Memmingen verzeichnete am Montag, 10.11.2025, mehrere aufenthaltsrechtliche Maßnahmen am Flughafen Memmingen:
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Einreise verweigert: Ein 22-jähriger Serbe sollte nach eigenen Angaben seine bereits zuvor ohne Erlaubnis ausgeübte Erwerbstätigkeit fortsetzen. Ihm wurde die Einreise untersagt; er wird nach Belgrad zurückgewiesen. Es läuft ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz, eine Sicherheitsleistung in dreistelliger Höhe wurde erhoben.
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Haftbefehl abgewendet: Bei der Einreisekontrolle eines Flugs aus Belgrad stellten Beamte einen 31-jährigen Deutsch-Serben mit Vollstreckungshaftbefehl fest (verurteilungsbedingt, BtMG). Durch Zahlung der Restgeldstrafe (ca. 400 Euro) konnte eine Verhaftung abgewendet werden.
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Überzogene Aufenthaltsdauer: Bei Ausreisekontrollen wurden fünf Verstöße festgestellt (eine 22-jährige Albanerin, eine 37-jährige Moldauerin sowie drei Männer aus Albanien, Moldau und dem Kosovo). Alle hatten ihre touristische Aufenthaltsdauer überschritten; es wurden Sicherheitsleistungen in jeweils dreistelliger Höhe einbehalten. Die Betroffenen reisten in ihre Heimatländer aus.
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Gefälschter Reisepass: Bei einem 23-jährigen Albaner wurde ein totalgefälschter polnischer Reisepass aufgefunden. Gegen ihn wird wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise ermittelt; er wurde behördlich zur unverzüglichen Ausreise aufgefordert.
Die Grenzpolizei setzt ihre Kontrollen am Allgäu Airport konsequent fort und weist auf die Einhaltung von Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen hin.









