Ein geplanter Privatverkauf von Schuhen auf einem Internetportal endete für eine Verkäuferin mit einem Vermögensschaden von fast 2.000 Euro. Ein angeblich interessierter Käufer schickte der Frau einen externen Link mit dem Hinweis, über diesen könne sie das „bereits überwiesene Geld“ annehmen.
Die Geschädigte folgte den Schritt-für-Schritt-Anweisungen – kurz darauf erschien auf ihrer Kreditkartenabrechnung eine unerlaubte Abbuchung in Höhe von nahezu 2.000 Euro. Die Polizei warnt eindringlich vor dieser Betrugsmasche.
Polizei warnt vor Fake-Zahlungslinks
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Keine Links aus Chats oder E-Mails anklicken – echte Zahlungsdienste laufen ausschließlich über die offizielle Plattform/App.
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Keine Karten- oder Bankingdaten auf fremden Websites eingeben.
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URL genau prüfen (HTTPS, Schreibweise, Domain).
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Bei Verdacht: sofort Bank/Kartenanbieter sperren lassen, Belege sichern und Anzeige erstatten.
Wer bereits auf eine solche Nachricht hereingefallen ist, sollte umgehend sein Konto/Karte sperren, Passwörter ändern und die Polizei informieren.









