Eine am 05.11.2025 veröffentlichte Pressemeldung des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West – in Abstimmung mit Staatsanwaltschaft Memmingen und Amtsgericht – sorgt in der Stadtverwaltung Mindelheim für Diskussionen: Gegen eine 30-jährige frühere externe Sachbearbeiterin wurde Anklage erhoben. Der Vorwurf: Rechtsbeugung in 164 Fällen.
Auslöser der Ermittlungen war eine Strafanzeige der Stadtverwaltung im Juni 2023. Im Controlling waren Unregelmäßigkeiten bei der Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeitsverstöße) aufgefallen. Konkret geht es um 164 Verfahren, die nicht bearbeitet worden sein sollen und inzwischen verjährt sind – die betroffenen Verkehrssünder können daher nicht mehr belangt werden. Der Bußgeldschaden wird nach bisherigen Angaben auf rund 10.000 Euro geschätzt.
Die Beschuldigte war zum damaligen Zeitpunkt Angestellte eines Nürnberger Sicherheitsunternehmens, das im Auftrag der Stadt Mindelheim Buß- und Ordnungswidrigkeitsverfahren als externer Dienstleister abgewickelt hat. Die Fallbearbeitung lief über eine Verwaltungssoftware, die ebenfalls extern betreut wird. Ob Arbeitsüberlastung oder andere Gründe dazu führten, dass Verfahren verjährten, soll – sofern es dazu kommt – die Hauptverhandlung klären.
Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat im Mai 2025 Anklage beim Amtsgericht Memmingen – Schöffengericht – erhoben. Das Gericht hat noch nicht entschieden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.
Wichtig: Für die 30-jährige Beschuldigte gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.









