Memmingerberg/Allgäu Airport: Mehrere Grenzpolizei-Einsätze – Aufenthaltstitel fehlt, Einreisen verweigert, Haftbefehl abgewendet

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Die Grenzpolizeiinspektion Memmingen (GPI) meldet vom 04.11.2025 mehrere Vorgänge am Allgäu Airport:

Ohne Pass und ohne Aufenthaltstitel – Ausreise nach Georgien

Bei der Ausreisekontrolle eines Flugs nach Kutaisi (Georgien) legte ein 29-jähriger Georgier lediglich ein Passersatzdokument vor. Eine genauere Prüfung ergab, dass er sich nahezu drei Jahre in Deutschland aufgehalten hatte – die meiste Zeit ohne gültigen Pass und ohne Aufenthaltstitel.
Die GPI Memmingen leitete ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz ein. Der Mann reiste aus und muss mit einer mehrjährigen Einreisesperre rechnen. (GPI Memmingen)

Einreisen verweigert – Verdacht auf Verstoß gegen Einreise- und Arbeitsbestimmungen

  • Ein 37-jähriger Albaner, aus Tirana eingereist, unterlag einer schengenweit gültigen Einreiseverweigerung der Schweizer Behörden und wurde zurückgewiesen.

  • Ein 44-jähriger Kosovare gab eine Touristenreise an, führte jedoch Arbeitskleidung mit und hat einen Freund mit Bauunternehmen in Deutschland – die GPI ging von geplanter illegaler Arbeitsaufnahme aus. Er wurde nach Pristina zurückgewiesen. (GPI Memmingen)

Haftbefehl abgewendet – Bußgeld bezahlt

Bei der Einreisekontrolle eines Flugs aus Pristina (Kosovo) stellten Beamte einen Erzwingungshaftbefehl gegen einen 32-jährigen Deutschen fest: Hintergrund war ein offenes Bußgeld von 20 Euro wegen eines Verkehrsverstoßes. Um die Einlieferung in eine JVA zu vermeiden, beglich der Mann sofort den Betrag.

Hinweis: Die Maßnahmen der Grenzpolizei dienen der Sicherheit und der Durchsetzung aufenthalts- und arbeitsrechtlicher Bestimmungen am Allgäu Airport Memmingen.

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