Am Sonntagmorgen, 02.11.2025 gegen 7:00 Uhr kam es in Tannheim zu einem Kreuzungsunfall: Ein 36-jähriger Mazda-Fahrer fuhr aus der Eggmannstraße in Richtung Bahnhofstraße und beachtete die Regel „Rechts vor Links“ nicht. Der von rechts kommende Audi SUV eines 65-Jährigen aus der Leutkircher Straße hatte Vorfahrt – die Fahrzeuge stießen zusammen.
Dabei wurden der mutmaßliche Unfallverursacher (36) sowie die 59-jährige Beifahrerin im Audi leicht verletzt und in Kliniken gebracht. Die Polizei Ochsenhausen schätzt den Sachschaden am Audi auf etwa 16.000 Euro, am Mazda auf rund 4.000 Euro. Beide Autos waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.
Die Feuerwehr Tannheim sicherte die Unfallstelle und band auslaufende Betriebsstoffe ab.
Die Polizei erinnert: An gleichberechtigten Kreuzungen gilt „Rechts vor Links“ – mangelnde Aufmerksamkeit führt immer wieder zu gefährlichen Situationen und teuren Schäden.









