Memmingerberg/Memmingen: Mehrere Verstöße am Allgäu Airport – überschrittener Aufenthalt, Einhandmesser sichergestellt, illegale Arbeitsaufnahme

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Die Grenzpolizeiinspektion Memmingen (GPI) verzeichnete am Sonntag, 02.11.2025 mehrere Einsätze mit straf- und ordnungsrechtlichen Konsequenzen – sowohl am Allgäu Airport als auch im Stadtgebiet Memmingen.

Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (Ausreisekontrollen)

Bei Ausreisekontrollen stellten die Beamtinnen und Beamten drei Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz fest: Ein 19-jähriger Kosovare, ein 21-jähriger Bosnier und eine 29-jährige Mazedonierin hatten ihre touristische Aufenthaltsdauer in Deutschland um mehrere Tage überschritten. Gegen alle drei wurden strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Vor dem Abflug in die Heimatländer mussten sie Sicherheitsleistungen in Höhe von mehreren Hundert Euro hinterlegen. (GPI Memmingen)

Messer sichergestellt (Sicherheitskontrolle am Airport)

Nach Alarmierung des Sicherheitsdienstes fanden Kräfte der GPI bei der Kontrolle eines 48-jährigen Flugreisenden ein verbotenes Einhandmesser in der Jackentasche. Gegen den in Deutschland lebenden Bulgar wurde ein Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und das Luftsicherheitsgesetz eingeleitet; das Messer wurde sichergestellt. Der Mann durfte seinen gebuchten Flug nach Sofia dennoch antreten. (GPI Memmingen)

Illegale Arbeitsaufnahme (Kontrolle im Stadtgebiet)

Am Abend kontrollierte eine Streife der GPI in Memmingen einen 29-jährigen Vietnamesen, der als Lieferservicefahrer unterwegs war. Der Mann ist seit Sommer 2025 bei einem örtlichen Lieferdienst angestellt, verfügt jedoch über keine Arbeitserlaubnis für Deutschland. Die Polizei leitete ein Strafverfahren ein und forderte ihn behördlich zur Ausreise auf. Rolle und mögliche Strafbarkeit des Betriebs werden gemeinsam mit dem Zoll geprüft.

Die Grenzpolizei betont, dass Aufenthalts-, Luftsicherheits- und Waffenbestimmungen konsequent überwacht und Verstöße geahndet werden.

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