Am Freitag, 31.10.2025, registrierte die Grenzpolizeiinspektion Memmingen am Allgäu Airport zwei voneinander unabhängige Vorfälle.
Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz bei Ausreisekontrolle
Am Nachmittag stellte sich ein 21-jähriger albanischer Staatsangehöriger zur Ausreisekontrolle für den Flug nach Tirana (Albanien) vor. Die Überprüfung ergab, dass sein Visum abgelaufen und damit nicht mehr gültig war. Der Mann hatte sich 32 Tage illegal in Deutschland aufgehalten. Er musste vor der Heimreise eine Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Bereich hinterlegen. Gegen ihn wurde Strafanzeige wegen illegalen Aufenthalts erstattet; anschließend konnte er seinen Heimflug antreten.
Streitigkeit am Gate nach Flugausschluss
Bereits am Morgen wurden Kräfte der GPI Memmingen wegen einer Streitigkeit am Gate zu einem Flug nach Banja Luka (Bosnien) gerufen. Das Boardingpersonal hatte eine schwangere serbische Staatsangehörige vom Flug ausgeschlossen, da sie die erforderlichen ärztlichen Unterlagen für das Fliegen in der Schwangerschaft nicht vorweisen konnte. Die Frau zeigte sich uneinsichtig, verließ das Terminal zunächst nicht und beleidigte zwei deutsche Mitarbeiterinnen. Sie wurde durch eine Streife aus dem Flughafenterminal begleitet. Gegen sie wird wegen Beleidigung und Hausfriedensbruch ermittelt.
Die Grenzpolizei weist darauf hin, dass Aufenthalts- und Airline-Beförderungsbedingungen konsequent kontrolliert werden und Verstöße straf- bzw. ordnungsrechtliche Folgen nach sich ziehen können.









