Halloween: Polizei mahnt zur Vernunft – Streiche ja, Straftaten nein

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Am 31. Oktober heißt es wieder „Süßes oder Saures“. Viele Kinder ziehen verkleidet von Haus zu Haus – doch die Polizei mahnt: Spaß ja, Straftaten nein. Wer fremdes Eigentum beschädigt oder Menschen gefährdet, macht sich strafbar. Das gilt etwa, wenn beim Einwickeln eines Autos mit Toilettenpapier der Lack zerkratzt, wenn Eier gegen Hausfassaden oder Fahrzeuge geworfen werden oder brennende Gegenstände in Briefkästen landen.

Rechtliche Folgen: Sachbeschädigung kann mit empfindlichen Geldstrafen und bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Zudem müssen Täter – bei nicht strafmündigen Kindern die Eltern – den Schaden ersetzen. Auch Mitläufer riskieren Ärger: Wer bei einem strafrelevanten Streich „nur dabei“ ist, kann wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung belangt werden.

Eltern-Tipp: Kinder aufklären, Gruppendruck widerstehen und klare Regeln vereinbaren – harmlose Streiche ja, keine Gefährdung, keine Zerstörung.

Verkehr: Am späten Nachmittag und Abend ist besondere Vorsicht im Straßenverkehr geboten. Verkleidete Kinder sind in der Dunkelheit oft schwer zu erkennen. Autofahrer sollten Tempo reduzieren, bremsbereit sein und an unübersichtlichen Stellen besonders aufmerksam fahren.

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