Operation „Herakles“: 1.406 illegale Trading-Domains beschlagnahmt – Schlag gegen internationale Cyberbetrüger

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Ein koordiniertes Vorgehen von Cybercrime-Zentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA) und BaFin hat die Infrastruktur internationaler Cyberkrimineller massiv geschwächt. Im Rahmen der „Operation Herakles“ wurden 1.406 aktive illegale Domains beschlagnahmt und auf Beschlagnahmeseiten umgeleitet. Unterstützt wurden die Maßnahmen von Europol und bulgarischen Strafverfolgungsbehörden.

Die gesperrten Websites dienten dazu, Verbraucher zu scheinbaren Investments auf manipulierten Handelsplattformen zu verleiten – der Verdacht lautet auf Cybertrading-Betrug. Allein seit der Umleitung am 3. Oktober 2025 verzeichneten die Behörden rund 866.000 Aufrufe der übernommenen Seiten. Bereits im Juni 2025 waren in einer ähnlichen Aktion rund 800 Domains abgeschaltet worden; seither wurde über 20 Millionen Mal versucht, diese Seiten aufzurufen.

So funktioniert der „Cybertrading-Fraud“

Die Täter agieren arbeitsteilig („Crime as a Service“): Sie erstellen professionell wirkende Fake-Trading-Portale und bewerben die Eröffnung von Konten für den Handel mit Finanzinstrumenten, ohne BaFin-Erlaubnis. Eingezahlte Gelder fließen nie in echte Anlagen; parallel drängen sogenannte Broker aus ausländischen Callcentern zu weiteren Einzahlungen. Viele Opfer erkennen den Betrug erst nach Monaten – das Geld ist meist verloren.

BaFin und Polizei warnen – worauf Sie achten sollten

  • Angebote prüfen, Anbieter-Lizenz und BaFin-Warnungen beachten.

  • Kein Druck: Zeit nehmen, unabhängige Finanzberatung/Verbraucherzentrale einbeziehen.

  • Keine sensiblen Daten (Bank-/Depot-Zugang, Ausweis-Scans) herausgeben.

  • Im Verdachtsfall keine weiteren ZahlungenStrafanzeige erstatten.

Die beschlagnahmten Domains zeigen nun ein Sicherstellungsbanner des LKA; ein Missbrauch ist dadurch unterbunden. Cybercrime-Zentrum, LKA und BaFin setzen ihre konsequenten Maßnahmen gegen Cybertrading-Betrug fort. Ermittlungen richten sich gegen unbekannte Täter.

Zitat BaFin: „Die Beschlagnahme verdeutlicht das Ausmaß des Betrugs über Online-Handelsplattformen. Täter nutzen zunehmend Künstliche Intelligenz, um Websites am Fließband zu erzeugen. Die Finanzaufsicht geht in enger Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden gegen unerlaubte Geschäfte vor.“ (Birgit Rodolphe, Exekutivdirektorin Abwicklung und Geldwäscheprävention)

Hintergrund & Hilfe:
Polizei-Beratung (Kredit- und Anlagebetrug) und BaFin informieren ausführlich zu aktuellen Maschen und Schutzmaßnahmen https://www.bafin.de/ref/19642278.

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