Memminger Airport: Mehrere Verstöße gegen Aufenthaltsrecht – Zurückweisungen, Sicherheitsleistung und Ermittlungen

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Bei Kontrollen am Freitag, 10.10.2025 stellte die Grenzpolizeiinspektion Memmingen mehrere Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen fest.

  • Überziehung des erlaubten Aufenthalts (139 Tage Aufenthalt, +49 Tage):
    Eine 19-jährige Kosovarin erschien zur Ausreisekontrolle nach Tirana. Im Reisepass ergab die Prüfung einen 139-tägigen Aufenthalt in Deutschland und damit eine Überschreitung der 90-Tage-Frist um 49 Tage. Es wurde eine Sicherheitsleistung von 381 Euro erhoben. Wegen sehr später Vorsprache verpasste die Frau ihren Flug; sie erhielt eine Ausreisefrist bis 12.10.2025.

  • Versuchte illegale Einreise (113 Tage im Schengenraum):
    Bei der Einreise aus Sarajevo wurde eine 19-jährige Bosnierin kontrolliert. Sie hatte sich 113 Tage im Schengenraum aufgehalten (23 Tage zu viel). Vorgelegte kroatische Dokumente waren nicht im restlichen Schengenraum wirksam. Die Frau wurde zurückgewiesen und anzeigepflichtig wegen versuchter illegaler Einreise.

  • Überziehung um vier Tage:
    Eine 26-jährige Mazedonierin überschritt bei der Ausreise nach Skopje den legalen 90-Tage-Aufenthalt um vier Tage. Nach Datenerfassung durfte sie ausreisen.

  • Unerlaubte Einreise mit fremder ID-Karte:
    Bei Stichproben nach Flug aus Malta nutzte eine 35-jährige Frau eine bulgarische ID-Karte, die nicht ihr gehörte. Sie gab an, syrische Staatsbürgerin zu sein. Das Dokument wurde sichergestellt, mehrere Anzeigen wurden eingeleitet. Nach Asylantragstellung durfte sie zunächst weiterreisen.

Die Grenzpolizei weist darauf hin, dass Aufenthalts- und Reisedokumente rechtzeitig geprüft werden sollten und Schengen-Fristen strikt einzuhalten sind.

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