Am 09.10.2025 verweigerte die Grenzpolizeiinspektion Memmingen am Flughafen Memmingen fünf Personen die Einreise nach Deutschland.
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Überschrittene Aufenthaltsdauer: Zwei Serben (23, 33) und eine 63-jährige Albanerin hatten ihre zulässigen Aufenthaltstage für touristische Zwecke bereits bei einer vorherigen Reise ausgeschöpft. Sie werden mit den nächsten Flügen in ihre Heimatländer zurückgewiesen; es wurden Strafverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise eingeleitet.
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Widersprüchliche Angaben: Ein 44-jähriger Georgier wurde nach Kutaisi (Georgien) zurückgewiesen, nachdem er bei der Einreisebefragung widersprüchliche Angaben zu seinem Aufenthalt machte.
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Gefälschte Buchung: Ein 28-jähriger Albaner konnte seine Reiseabsicht nicht plausibel darlegen und legte zudem eine gefälschte Hotelreservierung vor. Gegen ihn laufen Ermittlungen wegen Urkundenfälschung; zudem wurde eine mehrjährige Einreisesperre verhängt.
Die Grenzpolizei betont: Plausible Reisezwecke und gültige Nachweise sind Voraussetzung für die Einreise. Manipulierte Unterlagen führen regelmäßig zu Strafverfahren und Sperrvermerken.









