Ende Juli 2025 wurden in einem Waldstück nahe Simbach b. Landau auf rund 200 Quadratmetern insgesamt 17 tote Vögel entdeckt – darunter besonders und streng geschützte Rot- und Schwarzmilane, Mäusebussarde sowie Krähenarten. Die Ermittlungen starteten zunächst bei der Staatsanwaltschaft Landshut und der Polizeiinspektion Landau a.d.Isar; aufgrund der Spezialzuständigkeit für Wildtierkriminalität wurden sie mittlerweile an die Staatsanwaltschaft Deggendorf übertragen.
Nach pathologischen Untersuchungen durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und Analysen des Bayerischen Landeskriminalamts (BLKA) spricht alles dafür, dass die Tiere durch die Aufnahme des hochgiftigen Pflanzenschutzmittels Carbofuran verendet sind. Der Wirkstoff ist seit 2007 in der EU nicht mehr zugelassen.
Am Donnerstag, 09.10.2025, suchten unter Einsatzleitung des Polizeipräsidiums Niederbayern rund ein Dutzend Kräfte das Areal großflächig nach weiteren Kadavern und möglichen Giftködern ab – unterstützt von Drohnen sowie speziell ausgebildeten Kadaver- und Carbofuran-Spürhunden des WWF Österreich und des österreichischen BMLUK. Ergebnis: Keine weiteren Funde. Bereits Anfang August hatte die Polizei auf Beschluss des Amtsgerichts Landshut ein Anwesen eines 64-Jährigen (Lkr. Rottal-Inn) durchsucht und mehrere Datenträger sichergestellt; deren Auswertung läuft.
Der Generalstaatsanwalt München, Reinhard Röttle, betont die Konsequenz der Strafverfolgung bei Naturschutzdelikten. Auch Polizeipräsident Roland Kerscher unterstreicht: Das Töten von Greifvögeln werde „keinesfalls toleriert“.
Naturschutzkriminalität im Fokus
Nahezu alle in Deutschland vorkommenden Greifvögel – u. a. Falken, Mäusebussarde, Rotmilane – sind streng geschützt. Schon das Nachstellen (z. B. Fallen) ist strafbar; für das Töten (z. B. Abschuss, Vergiftung) sieht das Bundesnaturschutzgesetz Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor; bei gewerbs-/gewohnheitsmäßiger Begehung liegt das Mindestmaß bei drei Monaten.
Die Polizeipräsidien Niederbayern und Oberpfalz sind seit 2023 Partner im von der EU geförderten LIFE-Projekt „wildLIFEcrime“ (Leitung: WWF Deutschland). Wissenschaft, Naturschutz und Behörden arbeiten dabei eng verzahnt gegen Wildtierkriminalität – in enger Abstimmung mit den Staatsanwaltschaften. Infos: wildlifecrime.info.
Hinweis: Zeuginnen und Zeugen, die in den betroffenen Bereichen verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Jede Wahrnehmung kann helfen, die Tatumstände weiter aufzuklären.









