Zoll entdeckt Hundewelpen ohne Papiere auf der A8 bei Leipheim

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Beamte des Hauptzollamts Augsburg haben bei einer Kontrolle auf der BAB 8 an der Anschlussstelle Leipheim einen acht Wochen alten Hundewelpen entdeckt. Der Kleintransporter mit rumänischer Zulassung war auf dem Weg nach Frankreich, als er aus dem Verkehr gezogen wurde.

Im Fahrzeug saß eine Passagierin mit dem Welpen auf dem Schoß. Zunächst gab sie an, das Tier sei nur vier Wochen alt. Einen Heimtierausweis konnte sie nicht vorlegen, ebenso fehlten ein Mikrochip sowie die vorgeschriebene Tollwutschutzimpfung. Ein Veterinär des Landratsamts Günzburg schätzte das Alter des Tieres schließlich auf acht Wochen und ordnete die Quarantäne im Tierheim an.

Die Zöllner übergaben den Fall an die Verkehrspolizeiinspektion Günzburg, die ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen die Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung einleitete.

Strenge Vorschriften für Tiertransporte

Die Behörden weisen darauf hin, dass bei allen Tiertransporten – sowohl innerhalb der EU als auch aus Drittländern – strenge tierschutz- und tierseuchenrechtliche Vorgaben gelten. Eine Tollwutschutzimpfung darf frühestens ab einem Alter von zwölf Wochen erfolgen, und ein Transport ist erst 21 Tage nach der Impfung erlaubt.

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