Ein aufsehenerregender Fall beschäftigt den Eishockey-Verein ECDC Memmingen: Ein früherer Funktionär soll Vereinskassen und weitere Organisationen um eine sechsstellige Summe geschädigt haben. Nach Angaben des Amtsgerichts Augsburg hat der zuständige Richter die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen. Dem Mann werden mehrere Taten zur Last gelegt – darunter Untreue, Urkundenfälschung und Betrug. Die Ermittler gehen von einem Gesamtschaden in Höhe von 342.000 Euro aus. Der Beschuldigte soll Bescheide manipuliert und Zahlungen auf ein anderes Konto umgeleitet haben.
Betroffen sind nach Gerichtsangaben nicht nur der ECDC Memmingen, sondern auch der CSU-Kreisverband Memmingen/Unterallgäu, ein weiterer Verein sowie eine Privatperson. Die öffentliche Hauptverhandlung ist für den 7. Oktober um 9 Uhr in Augsburg angesetzt; derzeit ist ein Verhandlungstag vorgesehen. Nach aktuellem Stand könnte noch am selben Tag ein Urteil fallen.
Verteidigt wird der frühere Vereinsfunktionär von dem Augsburger Rechtsanwalt Dominik Hofmeister. Er betont, sein Mandant kooperiere seit Beginn der Ermittlungen mit den Behörden und strebe eine Wiedergutmachung des entstandenen Schadens an. Entsprechende Lösungsvorschläge würden bis zum Verhandlungstermin ausgearbeitet.
Der Fall hatte den Traditionsklub im vergangenen Jahr in die schwerste Krise seiner mehr als 30-jährigen Geschichte gestürzt. Die Kriminalpolizei durchsuchte Privat- und Geschäftsräume des Beschuldigten; zeitweise befand er sich in Untersuchungshaft. In umfangreichen Ermittlungen wurden unter anderem Kontounterlagen und IT-Geräte ausgewertet. Zuständig ist die Staatsanwaltschaft Augsburg, die in Fällen der Wirtschaftskriminalität für den Raum Augsburg, Kempten und Memmingen verantwortlich ist.
Auf Unstimmigkeiten in den Finanzen war der Vereinsvorstand selbst aufmerksam geworden. In der Folge stellten Fans eine Spendenaktion auf die Beine; auch Sponsoren stärkten dem Club in der schwierigen Phase den Rücken.
Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.









