Die Vermisstensuche nach Valerie v. M. endete mit einer traurigen Gewissheit: Bei dem am Donnerstag, 28.08.2025 im Norden von Lauben im Unterallgäu gefundenen Leichnam handelt es sich um die 36‑jährige vermisste Mutter. Das bestätigte die Polizei nach der Obduktion am Freitagvormittag. Der 38‑jährige Lebensgefährte wurde der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Memmingen vorgeführt, machte Angaben und legte ein Geständnis ab; gegen ihn wurde wegen des Verdachts des Totschlags Haftbefehl erlassen, er sitzt in Untersuchungshaft. Die Ermittlungsgruppe „Koppel“ der Kripo Memmingen ermittelt weiter zu Tathergang und Motiv.
Chronologie des Falls
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Letzter Kontakt und Vermisstenmeldung: Valerie v. M. hatte am 5. August abends nach einem Streit die gemeinsame Anschrift verlassen und fuhr zu einem Freizeitgrundstück zwischen Lauben und Erkheim. Gegen 21:30 Uhr bestand letztmals Handykontakt zu Angehörigen; am 7. August meldete die Familie sie vermisst.
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Frühe Spuren: Ihr Auto wurde auf dem Freizeitgrundstück gefunden; wenige Tage später tauchte ihre Geldbörse auf einem Baumarkt‑Parkplatz im Osten von Landsberg am Lech auf.
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Kriminalpolizei Memmingen: Gut zwei Wochen nach dem Verschwinden richtete die Kriminalpolizei Memmingen die Ermittlungsgruppe „Koppel“ ein.
- Durchsuchung des gemeinsamen Wohnhauses: Am Donnerstagmorgen rückt die Kriminalpoliozei und Spurensicherung an. Der 38-jährige Lebenspartner der Vermissten wird in Gewahrsam genommen und legt ein Geständnis ab.
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Leichenfund und Identifizierung: Am Donnerstag, 28. August, fanden Ermittler im nördlichen Bereich von Lauben einen Leichnam. Die Obduktion am Freitagvormittag bestätigte, dass es sich um Valerie v. M. handelt.
U‑Haft wegen Totschlags: Der Lebensgefährte (38) wurde noch am Freitag der Ermittlungsrichterin vorgeführt und nach einem Geständnis in Untersuchungshaft genommen; der Haftbefehl lautet auf Totschlag.
Warum „Totschlag“ und nicht „Mord“?
In Deutschland unterscheidet das Strafgesetzbuch zwischen Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB):
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Mord setzt – neben der vorsätzlichen Tötung – zusätzliche Mordmerkmale voraus, etwa Heimtücke, Grausamkeit, gemeingefährliche Mittel oder niedrige
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Totschlag ist die vorsätzliche Tötung ohne diese besonderen Merkmale. Der Strafrahmen beginnt bei mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen ist ebenfalls lebenslang möglich.
In der Frühphase hatten Ermittler einen Mordverdacht nicht ausgeschlossen. Nach derzeitigem Stand sieht die Staatsanwaltschaft Memmingen jedoch keine Mordmerkmale belegt; deshalb lautet der Haftbefehl aktuell auf Totschlag. Das kann sich – abhängig von den weiteren Ermittlungen – rechtlich noch ändern.
Wie es jetzt weitergeht
Die Ermittlungsgruppe „Koppel“ rekonstruiert den Ablauf des 5. August und die Folgezeit, wertet Spuren aus und vernimmt Zeugen. Parallel läuft das Verfahren der Staatsanwaltschaft Memmingen; am Ende entscheidet die Strafkammer des Landgerichts, ob Anklage erhoben und welche Hauptverhandlung geführt wird. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
Lauben: Vermisste 36-Jährige tot aufgefunden – Lebensgefährte gesteht Tötung









