Drei Personen an Einreise gehindert – Mehrere Verstöße gegen Aufenthaltsgesetz am Flughafen Memmingen

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Am Sonntag, 24.08.2025, verweigerte die Grenzpolizeiinspektion Memmingen mehreren Personen die Einreise nach Deutschland. In gleich drei Fällen mussten Reisende nach eingehender Prüfung ihrer Angaben und Unterlagen zurückgewiesen werden.

Ein 58-jähriger Georgier machte bei seiner Befragung widersprüchliche Angaben zu seinem geplanten Aufenthalt und verfügte nur über geringe finanzielle Mittel. Zudem fanden die Beamten in seinem Gepäck zehn Tabletten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Er wurde mit dem nächsten Flug in seine Heimat zurückgeschickt.

Auch zwei Kosovaren, die aus Pristina eingereist waren, durften nicht nach Deutschland einreisen. Ein 32-Jähriger hatte nachweislich über Monate illegal in Deutschland gearbeitet und wollte nach einem Heimaturlaub seine Tätigkeit fortsetzen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Außerdem wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von mehreren tausend Euro einbehalten. Ein 25-jähriger Landsmann wurde ebenfalls zurückgewiesen, da gegen ihn eine schengenweite Einreisesperre bestand, die von italienischen Behörden verhängt worden war.


Weitere Feststellungen bei Ausreisekontrollen

Ebenfalls am 25.08.2025 stellten die Beamten bei fünf Fluggästen Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz fest. Personen aus Albanien, Georgien und Mazedonien hatten ihre zulässige Aufenthaltsdauer als Touristen um wenige Tage überschritten. Vor Antritt ihrer Heimflüge mussten sie jeweils eine Sicherheitsleistung von mehreren hundert Euro hinterlegen.

Die Grenzpolizeiinspektion Memmingen führt die Ermittlungen in allen Fällen fort.

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