Alkoholisierte Frau darf nicht nach Mallorca fliegen – Beschwerde bei Polizei

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Fluggesellschaft verweigert Mitnahme – Polizei verweist an Airline

Am Donnerstagnachmittag, 21.08.2025 kam es am Flughafen Memmingen zu einem ungewöhnlichen Vorfall. Einer jungen Frau wurde aufgrund ihrer deutlichen Alkoholisierung die Mitnahme auf einem Flug nach Mallorca verweigert. Die Fluggesellschaft machte dabei von ihrem in den AGB festgeschriebenen Recht Gebrauch, alkoholisierte Passagiere vom Transport auszuschließen.

Statt die Entscheidung zu akzeptieren, wandte sich die Frau an die Polizeiinspektion Mindelheim und wollte dort ihre Beschwerde offiziell vermerken lassen. Die Beamten verwiesen sie jedoch zurück an die Fluggesellschaft, die in diesem Fall die alleinige Entscheidungsträgerin ist.

Der Fall verdeutlicht, dass Airlines das Recht haben, bei Sicherheitsbedenken oder auffälligem Verhalten Passagiere von einem Flug auszuschließen – auch wenn diese bereits ein Ticket besitzen.

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