Unterallgäu | Kälbermisshandlung mit dem Stiefel: Tierhaltungsverbot verhängt – Konsequenzen für Betriebsleiter drohen

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Am Freitag, dem 7. März 2025, wurden auf einem landwirtschaftlichen Betrieb im Unterallgäu erneut massive Tierschutzverstöße bekannt. In einer groß angelegten Kontrollaktion durchsuchten Beamte der Staatsanwaltschaft Memmingen, der Polizei, der Kriminalpolizei sowie der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) und des Wasserwirtschaftsamtes mehrere Hofbereiche. Auch ein Betrieb in Heimertingen sowie ein weiterer in Kißlegg (Landkreis Ravensburg) waren betroffen.

Bereits während der Durchsuchung leitete die KBLV sofortige Maßnahmen zum Schutz der Tiere ein. Besonders brisant: Der Hauptbetrieb stand bereits 2019 im Fokus der Ermittlungen, nachdem Tierrechtsaktivisten durch versteckte Kameras schwerwiegende Tierquälereien dokumentiert hatten. Ein Gerichtsprozess am Landgericht Memmingen zu den damaligen Vorfällen ist noch anhängig.

Infolge der aktuellen Ermittlungen wurde einem Mitarbeiter des Hofes nun dauerhaft das Halten und Betreuen von Tieren untersagt. Hintergrund ist ein dokumentierter Fall, in dem der Arbeiter einem Kälbchen mit voller Wucht auf den Kopf trat – ein klarer Verstoß gegen §2 des Tierschutzgesetzes, der rohe Gewalt gegenüber Tieren unter Strafe stellt.

Die KBLV prüft derzeit verschiedene Massnahmen in Zusammenhang mit der Tierhaltung auf diesem landwirtschaftlichen Betrieb. Derzeit läuft auch die Prüfung eines Tierhaltungsverbotes gegen den Betriebsleiter.

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