Am Sonntagnachmittag, dem 20. Juli 2025, kam es gegen 17:30 Uhr zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden an der Kreuzung Mühlenweg / Landgerichtsweg in Jengen. Eine 14-jährige Jugendliche war mit einem E-Scooter auf dem Mühlenweg unterwegs und missachtete die Vorfahrt einer von rechts kommenden 65-jährigen Pkw-Fahrerin.
Infolge des Zusammenstoßes stürzte die Jugendliche und zog sich leichte Verletzungen zu. Die Pkw-Fahrerin blieb unverletzt. An beiden Fahrzeugen entstand lediglich geringer Sachschaden.
Die Polizei nahm noch vor Ort die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang auf. Dabei stellte sich heraus, dass die E-Scooter-Fahrerin nicht ausreichend mit den geltenden Verkehrsregeln vertraut war – ein Umstand, der den Unfall wohl mitverursachte.
Die Polizei nimmt den Vorfall zum Anlass, eindringlich auf die Verkehrsvorschriften für E-Scooter hinzuweisen. Diese gelten als Kraftfahrzeuge und unterliegen somit der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das bedeutet unter anderem:
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Vorfahrt muss beachtet werden
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Gehwege dürfen nicht befahren werden
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Radwege sind – sofern vorhanden – verpflichtend zu nutzen
Gerade junge Fahrerinnen und Fahrer seien oft noch unsicher im Straßenverkehr, so die Polizei. Deshalb seien Eltern und Erziehungsberechtigte gefragt, ihre Kinder aktiv aufzuklären und für ein sicheres Verhalten im Straßenverkehr zu sensibilisieren.








