Großbrand in Bad Grönenbach | Ermittler schließen vorsätzliche Brandstiftung durch Dritte derzeit aus

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Am Samstagmittag, dem 12. Juli 2025, kam es auf einem landwirtschaftlichen Anwesen in Bad Grönenbach zu einem verheerenden Brand. Gegen Mittag bemerkten Mitarbeiter aufsteigenden Rauch aus einer Lagerhalle – nur wenige Minuten später stand das gesamte Gebäude in Vollbrand.

Dank des schnellen Einsatzes der Feuerwehr konnte ein Übergreifen der Flammen auf benachbarte Stallungen und Wohngebäude verhindert werden. Die Lagerhalle selbst wurde jedoch vollständig zerstört. Der entstandene Sachschaden wird auf rund 1,5 Millionen Euro geschätzt. Verletzt wurde glücklicherweise niemand.

Ob tatsächlich alle Tiere rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden konnten, wie zunächst berichtet, ist unklar. Bildmaterial zeigt, dass sich auf der Rückseite der Halle verängstigte, freilaufende Kälber zwischen gelagertem Material befanden. Diese mussten von Einsatzkräften unter schwerem Atemschutz gesichert werden.

Die dichten Rauchschwaden zogen zeitweise bis zur nahegelegenen Autobahn und führten dort zu leichten Verkehrsbeeinträchtigungen. Für den Bereich Wolfertschwenden wurde vorsorglich eine Warnmeldung herausgegeben – Anwohner wurden gebeten, Türen und Fenster geschlossen zu halten.

An den Löscharbeiten waren rund 150 Einsatzkräfte aus mehreren umliegenden Gemeinden beteiligt. In den Tagen nach dem Brand musste die Feuerwehr Bad Grönenbach mehrfach zu Nachlöscharbeiten ausrücken, die durch die Integrierte Leitstelle Donau-Iller koordiniert wurden.

Die ersten Ermittlungen zur Brandursache wurden durch die Polizeiinspektion Memmingen sowie den Kriminaldauerdienst (KDD) aufgenommen. Die weiteren Untersuchungen führt nun das Fachkommissariat der Kriminalpolizeiinspektion Memmingen.

Nach aktuellem Stand liegen den Ermittlern keine Hinweise darauf vor, dass eine vorsätzliche Brandstiftung durch Dritte ursächlich für das Feuer war. Entsprechende Posts fanden sich in den sozialen Netzwerken.
Vorsätzliche Brandstiftung liegt vor, wenn jemand absichtlich Feuer legt – etwa mit dem Ziel, Sachschaden zu verursachen oder Menschen zu gefährden. Demgegenüber steht die fahrlässige Brandstiftung, bei der durch Nachlässigkeit oder unachtsames Verhalten ein Brand verursacht wird, ohne dass eine Absicht dahintersteckt.

Ob es sich im vorliegenden Fall um eine fahrlässige Verursachung oder eine andere nicht-technische Ursache handelt, ist nun Gegenstand der laufenden, umfangreichen Ermittlungen der Brandermittler der Kriminalpolizei.

Großbrand in Futtermittelhalle in Bad Grönenbach – Feuerwehr verhindert Übergreifen der Flammen

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