Am Mittwoch, 09.07.2025, führten Schleierfahndungskontrollen der Grenzpolizeiinspektion Memmingen zu mehreren Aufgriffen.
Am Bahnhof Memmingen wurde ein 28-jähriger Kolumbianer festgestellt, der sich seit kurzem illegal in Deutschland aufhielt. Er war über Portugal in das Bundesgebiet gelangt, ohne die dafür notwendige Aufenthaltserlaubnis zu besitzen. Der Mann wurde wegen eines Verstoßes nach dem Aufenthaltsgesetz angezeigt und behördlich aufgefordert, Deutschland umgehend wieder zu verlassen.
Bei Zufahrtskontrollen zum Flughafen Memmingen trafen die Polizeibeamten der Grenzpolizeiinspektion Memmingen und der Bereitschaftspolizei Königsbrunn auf einen 43-jährigen Autofahrer, der ein zugriffbereites Einhandmesser in seiner Beintasche mitführte. Der in Deutschland lebende Mann gab an, dass er das Messer im Rahmen seiner Berufsausübung benötige und somit seinerseits ein „berechtigtes Interesse“ zum Führen des Messers in der Öffentlichkeit bestehe. Diese Argumentation überzeugte die Polizeibeamten allerdings nicht, da der 28-Jährige zum Kontrollzeitpunkt in seiner Freizeit seine Freundin von Baden-Württemberg aus an den Flughafen gefahren hatte. Ihn erwartet deshalb eine Anzeige nach dem Waffengesetz, das Messer wurde sichergestellt.
In der Mittelkonsole eines 30-jährigen Autofahrers, der ebenfalls auf dem Weg zum Flughafen Memmingen war, entdeckten die Beamten der Grenzpolizeiinspektion Memmingen einen illegalen Böller. Der aus Polen stammende Mann wurde deshalb wegen eines Verstoßes nach dem Sprengstoffgesetz angezeigt und musste eine Sicherheitsleistung von mehreren Hundert Euro hinterlegen. Der Böller wurde beschlagnahmt.









