Am Smastagabend, 05.07.2025, kontrollierte eine Streife der Grenzpolizeiinspektion Lindau auf der A96 auf Höhe der Ausfahrt Neuravensburg einen Pkw mit polnischer Zulassung aus dem fließenden Verkehr. Im Fahrzeug befand sich eine ukrainische Familie, bestehend aus dem 24-jährigen Fahrer und Vater, der 25-jährigen Mutter sowie den drei gemeinsamen Kindern. Die Familie befand sich auf der Durchreise aus der Schweiz nach Deutschland. Die Fahnder stellten fest, dass das Baby und die Kinder ohne jegliche Sicherungsmaßnahmen auf der Rückbank transportiert wurden. Die vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen für Kinder befanden sich nicht im Fahrzeug. Der Vater überreichte den Beamten die Kopie seines ukrainischen Führerscheins. Die speziell im Bereich Dokumentenfälschung geschulten Fahnder konnten sofort erkennen, dass das abgelichtete Dokument Fälschungsmerkmale aufwies. Der Vater konnte zudem keine Reisedokumente vorweisen. Auch seine Frau und die Kinder verfügten nicht über die erforderlichen Dokumente für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland. Eine Überprüfung der Bundespolizei Lindau ergab, dass die Personen in der Schweiz ein Schutzverfahren angestrebt hatten. Gültige Aufenthaltstitel wurden der Familie jedoch nicht ausgestellt. Bei einem Abgleich der Daten der Frau wurde außerdem bekannt, dass diese mit zwei Haftbefehlen gesucht wird. Es handelte sich um einen Untersuchungshaftbefehl und einen durch Zahlung abwendbaren Vollstreckungshaftbefehl. Für letzteren hätte die Frau über 2.400 Euro Strafe sofort bezahlen müssen. Dies war ihr jedoch nicht möglich.
Der gesamte Fallkomplex wurde zuständigkeitshalber der Bundespolizei Lindau übergeben. Gegen den Vater wird nun aufgrund des Verdachts der Einschleusung von Personen, unerlaubter Einreise, illegalen Aufenthaltes ohne Reisepass und ohne Aufenthaltstitel, Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung ermittelt. Den Rest der Familie erwartet ein Verfahren auf Grund unerlaubter Einreise und illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel. Die 25-Jährige wurde einer Justizvollzugsanstalt zugeführt. Ihre Familie durfte die Reise nach erfolgter Sachbearbeitung fortsetzen.








