Im vergangenen Jahr sind die Fallzahlen der verbalen und körperlichen Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West bereits das vierte Jahr in Folge rückläufig. Auch die Anzahl der verletzten Polizistinnen und Polizisten lag im Jahr 2024 erfreulicherweise unter dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre.
Der aktuelle Trend
Im Zuständigkeitsbereich des PP Schwaben Süd/West kam es im Jahr 2024 zu 566 Fällen von verbaler und körperlicher Gewalt, denen die Einsatzkräfte ausgesetzt waren. Das stellt einen Rückgang von 8,3 Prozent im Vergleich zum Jahr 2023 dar. Mit Ausnahme des Landkreises Neu-Ulm verzeichneten alle Landkreise einen Rückgang der Anzahl an Gesamtfällen. Wie bereits im Vorjahr sticht hier besonders der Landkreis Unterallgäu mit einem Rückgang der Fallzahlen von 29,8 Prozent hervor.
Insgesamt sind 217 Polizeikräfte im Jahr 2024 durch Gewalt des Gegenübers verletzt worden – ein Rückgang von 15,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Es gab wie im Vorjahr keine schwer verletzten Beamtinnen und Beamten. Positiv hervorzuheben ist, ist die Anzahl von 217 verletzten Beamtinnen und Beamten der zweitniedrigste Wert in den vergangenen fünf Jahren ist.
Die Einschätzung von Polizeipräsidentin Dr. Claudia Strößner

„Es freut mich, dass die Fallzahlen im Präsidium Schwaben Süd/West bereits zum vierten Mal in Folge gesunken sind und damit unter dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre liegen. Der Trend geht hier in eine erfreuliche Richtung. Mit großer Sorge stelle ich jedoch fest, dass fast ein Drittel der Fälle tätliche Angriffe auf Polizeibeamte sind. Dieses Verhalten ist absolut inakzeptabel und respektlos.“
Ein Fall
Am 05.08.2024 wurde eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Kempten auf einen 31-jährigen Mann in der Magnusstraße aufmerksam. Da der Mann scheinbar grundlos herumschrie, entschied sich die Streifenbesatzung dazu, den Mann einer Personenkontrolle zu unterziehen.
Auf Ansprache der Einsatzkräfte reagierte der Mann aufbrausend und aggressiv. Zunächst bedrohte er die eingesetzten Einsatzkräfte verbal mit Gewalt. Da der 31-Jährige nicht freiwillig stehen blieb, verfolgten ihn die Beamten. Bei dem Versuch, ihn anzuhalten, um eine Personalienfeststellung zu ermöglichen, schlug der Mann unvermittelt zwei eingesetzte Beamte. Im weiteren Verlauf wollten die Einsatzkräfte den Mann fesseln und fixieren. Aufgrund seiner erheblichen Gegenwehr setzten die Beamten ihren Schlagstock und Pfefferspray gegen den Mann ein. Beides zeigte zunächst keine Wirkung. Der Mann versuchte sich in seine Wohnung zu flüchten, woran ihn weitere Beamte hintern wollten. Auch hier schlug der 31-Jährige auf die Beamten ein.
Schließlich gelang es den Beamten, den Mann unter erheblichem Kraftaufwand zu fixieren.
Durch die Gegenwehr des 31-Jährigen wurden sechs Beamte leicht verletzt.
Das sind die Tatverdächtigen und ihre Taten
Die Tatverdächtigen der Gewaltdelikte gegen Polizeibeamtinnen und -beamte standen im Jahr 2024 in fast zwei Dritteln aller Fälle unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln, am häufigsten unter Alkoholeinfluss. In rund 80 Prozent aller Fälle sind die Tatverdächtigen männlich. Rund 90 Prozent sind zudem Erwachsene. Rund dreiviertel der Verdächtigen Personen waren bereits polizeilich bereits bekannt oder sogenannte Wiederholungstäter. Bei den Delikten handelte es sich zu 67 Prozent um körperliche Angriffe und zu 33 Prozent um verbale Attacken.
Die Polizeikräfte wurden in 188 Fällen beleidigt, in 172 Fällen tätlich angegriffen, in 114 Fällen leisteten die Täter Widerstand gegen polizeiliche Maßnahmen. In 55 Fällen wurden die Polizeibeamtinnen und -beamte Opfer von einfacher oder gefährlicher Körperverletzung.
Die meisten dieser Straftaten finden auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen statt. In zwei Drittel der Fälle finden die Übergriffe bei polizeilichen Maßnahmen wie Festnahmen, Gewahrsamnahmen oder Identitätsfeststellungen statt.
Die geschädigten Polizeibeamtinnen und -beamten sind in rund 95 Prozent der Fälle im Wach- und Streifendienst tätig und in 78 Prozent der Fälle männlich. Als häufigstes Zwangsmittel der Polizeikräfte kommen einfache körperliche Gewalt und Fesselungen vor. Rund 95,6 Prozent der Einschreitfälle lösten die Beamtinnen und Beamten ohne Zwangsanwendung oder nur mit milden Mitteln des unmittelbaren Zwangs.
Das Fazit der Polizeipräsidentin
„Wer Polizistinnen und Polizisten in Ausübung ihres Amtes angreift oder verletzt, greift damit auch unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie an. Derartigen Handlungen treten wir mit aller Konsequenz und Entschlossenheit entgegen.“
„Gerade in jüngster Vergangenheit registrieren wir zunehmend fallende Hemmschwelle für Beleidigungen zum Nachteil unserer Kolleginnen und Kollegen in den Sozialen Medien. Hass und Hetze in der vermeintlichen Anonymität des Internets dürfen wir nicht tatenlos hinnehmen. Unser Ziel ist es daher, die Urheber zu identifizieren und strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.“
Polizeipräsidentin Dr. Strößner stellt klar: „Hasspostings und Beleidigungen gegen Polizeibeamte können leicht zu realen Angriffen auf unsere Einsatzkräfte werden.“







