Eine 42-jährige Frau fällt auf ein Inserat in den Sozialen Medien rein. Die jetzt Geschädigte reagierte Anfang März 2025 auf eine in Facebook inserierte Werbung. Sie registrierte sich nach geleisteten 100 Euro Startgebühr auf der Seite einer vermeintlichen Tradingplattform. Auf dieser Tradingplattform sollte der Handel mit digitaler Währung stattfinden.
Nach erfolgter Registrierung erhielt die Dame einen Anruf einer angeblichen Brokerin. Als Broker werden Händler bezeichnet, die unter anderem solche Anlageformen verkaufen. Nachdem der Geschädigten ein vermeintlicher Gewinn vorgegaukelt wurde, investierte sie einen fünfstelligen Betrag. Zudem richtete sie ein weiteres Kryptowährungskonto ein. In der Folgezeit erhielt die Geschädigte Aufforderungen in bestimmte Anlagen und in Platin zu investieren. Aufgrund einer von ihr geleisteten Überweisung eines höheren fünfstelligen Betrages, schaltete sich ein vermeintlicher Sicherheitsdienst ein und forderte eine weitere Zahlung. Ihr Wallet müsse sonst geschlossen werden. Als Wallet werden sogenannte digitale Brieftaschen benannt. Auch dieser Aufforderung kam die Geschädigten nach und sie überwies einen weiteren fünfstelligen Betrag.
Insgesamt bezahlte die 42-jährigen Frau eine Summe von 100.000 Euro in die vorgegaukelten Anlagen. Einen Gewinn konnte sie bislang nicht verbuchen.
Nach aktuellem Stand der Ermittlungen wurde sie um die gesamte Summe betrogen. Die Polizei warnt in dem Zusammenhang von Angeboten im Internet, die in nur kurzer Zeit einen hohen Gewinn versprechen. Bei diesen Anlageformen handelt es sich nicht selten um Betrüger, deren einziges Ziel es ist, ihre „Kunden“ um ihr Erspartes zu bringen.