Am Freitagvormittag, 13.06.2025, kam es an einem Discounter in der Allgäuer Straße in Mindelheim zu einem Verkehrsunfall zwischen Radfahrer und Pkw.
Der Pkw übersah beim Ausfahren aus der Parkplatzausfahrt die von rechts herannahender Radfahrerin, welche als „Geisterradlerin“ unterwegs war und kollidierte mit ihr. Der Verkehrsunfall hätte einfach vermieden werden können, wenn die Radfahrerin auf der rechten Straßenseite gefahren wäre. Damit wären ihr eine Unterarmfraktur und ein Sachschaden von ca. 50 Euro an ihrem Fahrrad erspart geblieben.
Die Führerin des Pkw erwartet nichtsdestotrotz ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr, da die Fahrradfahrerin bei dem Sturz verletzt worden ist.
Die Polizei Mindelheim weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf das Gefahrenpotenzial des „Geisterradelns“ hin und bittet insbesondere Fahrradfahrer, die korrekte Fahrbahnseite zu verwenden, grundsätzlich also immer in Fahrtrichtung rechts zu radeln.